Kündigung in der probezeit wegen krankheit wer zahlt. Eine kündigung des arbeitsverhältnisses ist auch während und wegen einer erkrankung des beschäftigten möglich. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Sprechen sie die kündigung während einer krankheit aus wird vermutet dass sie diese wegen der krankheit ausgesprochen haben. Probleme bei der krankheit während probezeit.
Dem arbeitgeber ist an dieser stelle dringend davon abzuraten in diesem fall einen kündigungsgrund anzugeben. Hallo ich habe einen neuen job begonnen diesen aber wegen schlimmer zustände im unternehmen innerhalb der probezeit wieder gekündigt. Kündigung wegen krankheit in der probezeit in der probezeit ist eine kündigung ohne angabe von gründen mit einer verkürzten kündigungsfrist möglich. Das problem ist nun folgendes.
Ich bin nun krank geschrieben erstmal nur bis zum letzten arbeitstag mein arzt würde mich aber wegen der gesundheitlichen probleme noch länger krank schreiben. Wegen krankheit die arbeit erst gar nicht antritt. Das gilt für sie als arbeitnehmer genauso falls sie sich bei dem job oder unternehmen getäuscht haben und den arbeitsvertrag nicht fortsetzen wollen. Damit sind sie voll in der falle des 8 efzg und zahlen bis zum ende der 6 wochen frist auch über das ende des arbeitsverhältnisses hinaus aber natürlich nur wenn die arbeitsunfähigkeit so lange andauert.
Wegen krankheit kann man nur unter sehr strengen voraussetzung gekündigt werden die müssen alle 4 erfüllt sein es wäre dann eine personenbedingte kündigung was man aber während der probezeit schmeichlhaft umgehen kann da kein grund angegeben werden muss. Erhält der arbeitnehmer während der krankheit die kündigung so erhält er nach dem ende des arbeitsverhältnisses im regelfall krankengeld. Vorsicht ist geboten wenn einem arbeitnehmer während der probezeit gekündigt wird oder gar in den ersten 4 wochen des beschäftigungsverhältnisses weil der arbeitnehmer zb. Haben sie noch keine 4 wochen bei ihrem arbeitgeber gearbeitet so besteht noch kein anspruch auf die lohnfortzahlung im krankheitsfall.