
Kündigung krankheit kleinbetrieb. Es ist traurig dass menschen nach 19 jahren arbeit im kleinbetrieb keinerlei kündigungsschutz haben. Kündigung während krankheit zulässig. Die anforderungen die das gesetz und die arbeitsgerichte an eine wirksame kündigung stellen sind enorm. Weit verbreitet ist die annahme dass während des zeitraums in dem ein arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist der ausspruch einer kündigung unzulässig ist.
Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Mindestmaß an sozialer rücksichtnahme die betriebsbedingte kündigung erfordert nach ansicht des bundesarbeitsgericht urteil vom 21022001 aktenzeichen 2 azr 15 00 ein mindestmaß an sozialer rücksichtnahme. Wo die bestimmungen des kündigungsschutzgesetzes nicht greifen sind die arbeitnehmer durch. Im kleinbetrieb gibt es keinen kündigungsschutz.
Die berufung der klägerin gegen das urteil des arbeitsgerichts lübeck vom 25032014 3 ca 267813 wird auf ihre kosten zurückgewiesen. Dennoch besteht auch im kleinbetrieb ein sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte schwangere und mitarbeiter in mutterschutz oder elternzeit. Wenn ihr betrieb nicht mehr funktioniert weil ihr mitarbeiter ausfällt. Diese annahme ist falsch.
Zwar wird in kleinbetrieben mit weniger als zehn mitarbeitern nicht geprüft ob die kündigung sozial gerechtfertigt ist. Beispielsweise sind verwerfliche motive wie rachsucht oder aber eine kündigung wegen einer durch den arbeitgeber selbst herbeigeführter krankheit sittenwidrig. Und dass sie von jetzt auf gleich neben einer schweren krankheit auch ihre wirtschaftliche existenzgrundlage verlieren. Gilt in ihrem betrieb das kündigungsschutzgesetz kschg so muss jede kündigung die sie aussprechen sozial gerechtfertigt sein.