Kündigung krankheit kleinbetrieb. Wenn ihr betrieb nicht mehr funktioniert weil ihr mitarbeiter ausfällt. Kündigung krankheit kleinbetrieb tenor. Kündigung wegen erheblicher krankheitsbedingter leistungsminderung fazit die erkrankung eines mitarbeiters hindert den arbeitgeber nicht daran das arbeitsverhältnis wirksam zu kündigen. Kündigung während krankheit zulässig.
Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Die kündigung wegen krankheit ist der hauptfall der personenbedingten kündigungsgründe wonach ihr mitarbeiter seine arbeitsleistung aufgrund eines in seiner person liegenden umstands nicht mehr erbringen kann. Diese annahme ist falsch. Auch im kleinbetrieb ist es dem arbeitgeber jedoch verwehrt willkürliche kündigungen auszusprechen.
Weit verbreitet ist die annahme dass während des zeitraums in dem ein arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist der ausspruch einer kündigung unzulässig ist. Mindestmaß an sozialer rücksichtnahme die betriebsbedingte kündigung erfordert nach ansicht des bundesarbeitsgericht urteil vom 21022001 aktenzeichen 2 azr 15 00 ein mindestmaß an sozialer rücksichtnahme. Die anforderungen die das gesetz und die arbeitsgerichte an eine wirksame kündigung stellen sind enorm. Und dass sie von jetzt auf gleich neben einer schweren krankheit auch ihre wirtschaftliche existenzgrundlage verlieren.
Es ist traurig dass menschen nach 19 jahren arbeit im kleinbetrieb keinerlei kündigungsschutz haben. Gilt in ihrem betrieb das kündigungsschutzgesetz kschg so muss jede kündigung die sie aussprechen sozial gerechtfertigt sein. Beispielsweise sind verwerfliche motive wie rachsucht oder aber eine kündigung wegen einer durch den arbeitgeber selbst herbeigeführter krankheit sittenwidrig. Die berufung der klägerin gegen das urteil des arbeitsgerichts lübeck vom 25032014 3 ca 267813 wird auf ihre kosten zurückgewiesen.