Kündigung krankheit kleinbetrieb. Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Gilt in ihrem betrieb das kündigungsschutzgesetz kschg so muss jede kündigung die sie aussprechen sozial gerechtfertigt sein. Es ist traurig dass menschen nach 19 jahren arbeit im kleinbetrieb keinerlei kündigungsschutz haben. Dennoch besteht auch im kleinbetrieb ein sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte schwangere und mitarbeiter in mutterschutz oder elternzeit.
Und dass sie von jetzt auf gleich neben einer schweren krankheit auch ihre wirtschaftliche existenzgrundlage verlieren. Im kleinbetrieb gibt es keinen kündigungsschutz. Beispielsweise sind verwerfliche motive wie rachsucht oder aber eine kündigung wegen einer durch den arbeitgeber selbst herbeigeführter krankheit sittenwidrig. Weit verbreitet ist die annahme dass während des zeitraums in dem ein arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist der ausspruch einer kündigung unzulässig ist.
Kündigung während krankheit zulässig. Die kündigung wegen krankheit ist der hauptfall der personenbedingten kündigungsgründe wonach ihr mitarbeiter seine arbeitsleistung aufgrund eines in seiner person liegenden umstands nicht mehr erbringen kann. Wenn ihr betrieb nicht mehr funktioniert weil ihr mitarbeiter ausfällt. Auch im kleinbetrieb ist es dem arbeitgeber jedoch verwehrt willkürliche kündigungen auszusprechen.
Die anforderungen die das gesetz und die arbeitsgerichte an eine wirksame kündigung stellen sind enorm. Mindestmaß an sozialer rücksichtnahme die betriebsbedingte kündigung erfordert nach ansicht des bundesarbeitsgericht urteil vom 21022001 aktenzeichen 2 azr 15 00 ein mindestmaß an sozialer rücksichtnahme. Kündigung krankheit kleinbetrieb tenor. Die berufung der klägerin gegen das urteil des arbeitsgerichts lübeck vom 25032014 3 ca 267813 wird auf ihre kosten zurückgewiesen.