
Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden.
Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln.
Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein.