
Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann. Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht.
Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall. Welche kündigungsfristen es in der privaten krankenversicherung zu beachten gibt wann gekündigt werden kann und was man bei der kündigung unbedingt beachten sollte. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt.
Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln.