
Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate.
Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein. Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann. Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln.
Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt.