Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht. Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann. Welche kündigungsfristen es in der privaten krankenversicherung zu beachten gibt wann gekündigt werden kann und was man bei der kündigung unbedingt beachten sollte.
Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall. Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden. Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate.
Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung.