
Kündigungsschutz arbeitnehmer. Der arbeitgeber ist verpflichtet kündigungen von schwerbehinderten arbeitnehmern möglichst zu vermeiden. Das kündigungsschutzgesetz trat 1951 in kraft. Der besondere kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte menschen mit einem grad der behinderung gdb von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte menschen mit einer behinderung von 30 oder 40 gdb. Man spricht hier in abgrenzung vom allgemeinen kündigungsschutz vom besonderen kündigungsschutz.
Sollten dennoch kündigungsgründe vorliegen so müssen betriebsrat schwerbehindertenvertretung und integrationsamt benachrichtigt werden. Darüber hinaus haben bestimmte arbeitnehmergruppen einen besonderen kündigungsschutz. Der arbeitnehmer muss jedoch mit einer entfristungsklage diese unwirksamkeit innerhalb von 3 wochen nach vertraglicher beendigung des arbeitsvertrages vor dem zuständigen arbeitsgericht am besten mit der hilfe eines im arbeitsrecht erfahrenen rechtsanwalt geltend machen. Für wen gilt der besondere kündigungsschutz.
Der kündigungsschutz soll gewährleisten dass arbeitnehmer nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden dürfen um keiner willkür ausgeliefert zu sein. Hierzu zählen unter anderem schwerbehinderte schwangere und betriebsräte. Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden. änderungen wie die letzte aus dem jahr 2013 erhalten dessen aktualität.
Betrieb mit 10 arbeitnehmern 6 alt arbeitnehmer und 4 neueingestellte kündigungsschutz bei kündigung eines alt arbeitnehmers für ihn gilt die schwelle 5 kein kündigungsschutz bei kündigung eines neueingestellten für ihn gilt die schwelle 10.