Kündigungsschutz arbeitnehmer. Der kündigungsschutz bewahrt vor allem den arbeitnehmer vor willkürlichen und sozial ungerechtfertigten kündigungen. Der arbeitgeber ist verpflichtet kündigungen von schwerbehinderten arbeitnehmern möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus haben bestimmte arbeitnehmergruppen einen besonderen kündigungsschutz. Auch während einer probezeit von bis zu 6 monaten hat der arbeitnehmer grundsätzlich noch keinen kündigungsschutz.
Hierzu zählen unter anderem schwerbehinderte schwangere und betriebsräte. Der besondere kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte menschen mit einem grad der behinderung gdb von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte menschen mit einer behinderung von 30 oder 40 gdb. Für wen gilt der besondere kündigungsschutz. Das kündigungsschutzgesetz trat 1951 in kraft.
Sollten dennoch kündigungsgründe vorliegen so müssen betriebsrat schwerbehindertenvertretung und integrationsamt benachrichtigt werden. Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden. Der arbeitnehmer muss jedoch mit einer entfristungsklage diese unwirksamkeit innerhalb von 3 wochen nach vertraglicher beendigung des arbeitsvertrages vor dem zuständigen arbeitsgericht am besten mit der hilfe eines im arbeitsrecht erfahrenen rechtsanwalt geltend machen. Betrieb mit 10 arbeitnehmern 6 alt arbeitnehmer und 4 neueingestellte kündigungsschutz bei kündigung eines alt arbeitnehmers für ihn gilt die schwelle 5 kein kündigungsschutz bei kündigung eines neueingestellten für ihn gilt die schwelle 10.
Neben dem allgemeinen kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz gibt es eine reihe weiterer kündigungsbeschränkungen durch die bestimmte arbeitnehmer besonders durch eine kündigung vom arbeitgeber geschützt werden.