
Kündigungsschutz arbeitnehmer. Man spricht hier in abgrenzung vom allgemeinen kündigungsschutz vom besonderen kündigungsschutz. Als arbeitnehmer können sie sich gegen eine kündigung innerhalb einer frist von 3 wochen im wege der kündigungsschutzklage wehren. Darüber hinaus haben bestimmte arbeitnehmergruppen einen besonderen kündigungsschutz. Der arbeitnehmer muss jedoch mit einer entfristungsklage diese unwirksamkeit innerhalb von 3 wochen nach vertraglicher beendigung des arbeitsvertrages vor dem zuständigen arbeitsgericht am besten mit der hilfe eines im arbeitsrecht erfahrenen rechtsanwalt geltend machen.
Der kündigungsschutz soll gewährleisten dass arbeitnehmer nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden dürfen um keiner willkür ausgeliefert zu sein. Sollten dennoch kündigungsgründe vorliegen so müssen betriebsrat schwerbehindertenvertretung und integrationsamt benachrichtigt werden. Hierzu zählen unter anderem schwerbehinderte schwangere und betriebsräte. änderungen wie die letzte aus dem jahr 2013 erhalten dessen aktualität.
Neben dem allgemeinen kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz gibt es eine reihe weiterer kündigungsbeschränkungen durch die bestimmte arbeitnehmer besonders durch eine kündigung vom arbeitgeber geschützt werden. Für wen gilt der besondere kündigungsschutz. Das kündigungsschutzgesetz trat 1951 in kraft. Der arbeitgeber ist verpflichtet kündigungen von schwerbehinderten arbeitnehmern möglichst zu vermeiden.
Der kündigungsschutz bewahrt vor allem den arbeitnehmer vor willkürlichen und sozial ungerechtfertigten kündigungen.