
Kündigungsschutz arbeitnehmer. Als arbeitnehmer können sie sich gegen eine kündigung innerhalb einer frist von 3 wochen im wege der kündigungsschutzklage wehren. Neben dem allgemeinen kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz gibt es eine reihe weiterer kündigungsbeschränkungen durch die bestimmte arbeitnehmer besonders durch eine kündigung vom arbeitgeber geschützt werden. Auch während einer probezeit von bis zu 6 monaten hat der arbeitnehmer grundsätzlich noch keinen kündigungsschutz. Hierzu zählen unter anderem schwerbehinderte schwangere und betriebsräte.
Das kündigungsschutzgesetz trat 1951 in kraft. Der kündigungsschutz bewahrt vor allem den arbeitnehmer vor willkürlichen und sozial ungerechtfertigten kündigungen. Der kündigungsschutz soll gewährleisten dass arbeitnehmer nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden dürfen um keiner willkür ausgeliefert zu sein. Der besondere kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte menschen mit einem grad der behinderung gdb von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte menschen mit einer behinderung von 30 oder 40 gdb.
Darüber hinaus haben bestimmte arbeitnehmergruppen einen besonderen kündigungsschutz. Betrieb mit 10 arbeitnehmern 6 alt arbeitnehmer und 4 neueingestellte kündigungsschutz bei kündigung eines alt arbeitnehmers für ihn gilt die schwelle 5 kein kündigungsschutz bei kündigung eines neueingestellten für ihn gilt die schwelle 10. änderungen wie die letzte aus dem jahr 2013 erhalten dessen aktualität. Der arbeitgeber ist verpflichtet kündigungen von schwerbehinderten arbeitnehmern möglichst zu vermeiden.
Sollten dennoch kündigungsgründe vorliegen so müssen betriebsrat schwerbehindertenvertretung und integrationsamt benachrichtigt werden.