
Kündigungsschutz arbeitnehmer. Der besondere kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte menschen mit einem grad der behinderung gdb von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte menschen mit einer behinderung von 30 oder 40 gdb. Für wen gilt der besondere kündigungsschutz. Das kündigungsschutzgesetz trat 1951 in kraft. Der kündigungsschutz soll gewährleisten dass arbeitnehmer nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden dürfen um keiner willkür ausgeliefert zu sein.
Der arbeitnehmer muss jedoch mit einer entfristungsklage diese unwirksamkeit innerhalb von 3 wochen nach vertraglicher beendigung des arbeitsvertrages vor dem zuständigen arbeitsgericht am besten mit der hilfe eines im arbeitsrecht erfahrenen rechtsanwalt geltend machen. Darüber hinaus haben bestimmte arbeitnehmergruppen einen besonderen kündigungsschutz. Der arbeitgeber ist verpflichtet kündigungen von schwerbehinderten arbeitnehmern möglichst zu vermeiden. Der kündigungsschutz bewahrt vor allem den arbeitnehmer vor willkürlichen und sozial ungerechtfertigten kündigungen.
Sollten dennoch kündigungsgründe vorliegen so müssen betriebsrat schwerbehindertenvertretung und integrationsamt benachrichtigt werden. Betrieb mit 10 arbeitnehmern 6 alt arbeitnehmer und 4 neueingestellte kündigungsschutz bei kündigung eines alt arbeitnehmers für ihn gilt die schwelle 5 kein kündigungsschutz bei kündigung eines neueingestellten für ihn gilt die schwelle 10. Man spricht hier in abgrenzung vom allgemeinen kündigungsschutz vom besonderen kündigungsschutz. Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden.
änderungen wie die letzte aus dem jahr 2013 erhalten dessen aktualität.