
Kündigungsschutz arbeitnehmer. Für wen gilt der besondere kündigungsschutz. Neben dem allgemeinen kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz gibt es eine reihe weiterer kündigungsbeschränkungen durch die bestimmte arbeitnehmer besonders durch eine kündigung vom arbeitgeber geschützt werden. änderungen wie die letzte aus dem jahr 2013 erhalten dessen aktualität. Darüber hinaus haben bestimmte arbeitnehmergruppen einen besonderen kündigungsschutz.
Der arbeitgeber ist verpflichtet kündigungen von schwerbehinderten arbeitnehmern möglichst zu vermeiden. Der kündigungsschutz soll gewährleisten dass arbeitnehmer nur unter bestimmten voraussetzungen gekündigt werden dürfen um keiner willkür ausgeliefert zu sein. Sollten dennoch kündigungsgründe vorliegen so müssen betriebsrat schwerbehindertenvertretung und integrationsamt benachrichtigt werden. Man spricht hier in abgrenzung vom allgemeinen kündigungsschutz vom besonderen kündigungsschutz.
Der besondere kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte menschen mit einem grad der behinderung gdb von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte menschen mit einer behinderung von 30 oder 40 gdb. Auch während einer probezeit von bis zu 6 monaten hat der arbeitnehmer grundsätzlich noch keinen kündigungsschutz. Betrieb mit 10 arbeitnehmern 6 alt arbeitnehmer und 4 neueingestellte kündigungsschutz bei kündigung eines alt arbeitnehmers für ihn gilt die schwelle 5 kein kündigungsschutz bei kündigung eines neueingestellten für ihn gilt die schwelle 10. Hierzu zählen unter anderem schwerbehinderte schwangere und betriebsräte.
Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden.