
Kündigungsschutz arbeitnehmer. Der arbeitgeber ist verpflichtet kündigungen von schwerbehinderten arbeitnehmern möglichst zu vermeiden. änderungen wie die letzte aus dem jahr 2013 erhalten dessen aktualität. Für wen gilt der besondere kündigungsschutz. Auch während einer probezeit von bis zu 6 monaten hat der arbeitnehmer grundsätzlich noch keinen kündigungsschutz.
Das kündigungsschutzgesetz trat 1951 in kraft. Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden. Man spricht hier in abgrenzung vom allgemeinen kündigungsschutz vom besonderen kündigungsschutz. Hierzu zählen unter anderem schwerbehinderte schwangere und betriebsräte.
Als arbeitnehmer können sie sich gegen eine kündigung innerhalb einer frist von 3 wochen im wege der kündigungsschutzklage wehren. Der kündigungsschutz bewahrt vor allem den arbeitnehmer vor willkürlichen und sozial ungerechtfertigten kündigungen. Sollten dennoch kündigungsgründe vorliegen so müssen betriebsrat schwerbehindertenvertretung und integrationsamt benachrichtigt werden. Der besondere kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte menschen mit einem grad der behinderung gdb von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte menschen mit einer behinderung von 30 oder 40 gdb.
Darüber hinaus haben bestimmte arbeitnehmergruppen einen besonderen kündigungsschutz.