Mahngebühren zahlen oder nicht österreich. Denn mahnkosten sind in dem fall nicht zulässig. Ein überblick über ihre rechte. Während die ersten zahlungserinnerungen heute oft kostenlos sind wird für die zweite und dritte mahnung meist eine mahngebühr verlangt. Und weil mahnen einen mehraufwand bedeutet der nicht entstehen würde wenn die rechnungsempfänger einfach pünktlich zahlen würden sind mahngebühren üblich um sich den aufwand entgelten zu lassen.
Die 52 euro mahngebühren für die internet bestellung brauchen sie auf keinen fall zu bezahlen. Zahlen sie zu hohe mahngebühren nicht verlangt jemand mehr als 3 euro mahnkosten von ihnen sollten sie sich wehren. Anteilige kosten für personal zeit und strom dürfen nicht an den säumigen kunden weitergegeben werden. Nicht immer müssen sie diese wirklich zahlen.
Bezahlen sie rasch den rechnungsbetrag und 1 4 euro zusätzlich ein. Ich habe allerdings gelesen dass der verwaltungsaufwand personal etc nicht vom schuldner zu bezahlen ist. Gleiches gilt auch für fehler die bei der überweisung einer rechnung von der bank gemacht wurden. Wenn sie vergessen haben eine rechnung zu begleichen fallen bisweilen teure mahngebühren an.
Bei kleinen rechnungsbeträgen können die kosten für die mahnung verhältnismässig sehr hoch sein. Das sind generelle kosten die ein unternehmen so oder so zu tragen hätte. Ich beschäftige mich mehr mit den herzensangelegenheiten. Mahngebühren sind nicht zulässig wenn sie keine schuld an der noch offenen rechnung haben weil sie zum beispiel im krankenhaus sind.
Niemand mahnt gerne aber manchmal geht es eben nicht anders. Dass ich ja auch den personellen zeitaufwand zu tragen habe. Doch nicht immer bist du verpflichtet diese auch zu bezahlen. Wahrscheinlich kommt meine antwort eh zu spät.
Wichtig ist dass sie das fehlen ihrer schuld auch nachweisen können. Geraten sie einmal wirklich in verzug müssen. Mahngebühren zahlen oder nicht. Gesetzlich vorgegeben sei eine pauschale von 10 zu zahlen wovon ich nie was gelesen habe und 2.
Sorry aber da kann dir wahrscheinlich nur eine rechtsberatung weiterhelfen oder ein anderer experte von werweisswas. Das würde aus sicht des gesetzgebers ausreichend sein. Dazu gab es ein gerichtsurteil.