
Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich. Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt. Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen. Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt.
Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten. Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft. Umgekehrt gilt dies genauso. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird.
Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen. Es sei denn es werden andere gründe angebracht. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis.
Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. Die kündigung in der probezeit. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich. Dieses kündigungsschutzgesetz setzt eine betriebszugehörigkeit von mindestens sechs monaten voraus sowie eine betriebsgröße von in der regel 5 oder 10 mitarbeitern.
Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam. Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen.
Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht. Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten.