
Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht.
Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt. Sie beträgt in der regel sieben tage. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich.
Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen. Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt. Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen.
Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen. Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam.
Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft. Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten. Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt.
Umgekehrt gilt dies genauso. Die kündigung in der probezeit. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird.