
Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Die kündigung in der probezeit. Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen. Sie beträgt in der regel sieben tage. Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen.
Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis. Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten. Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird.
Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich. Umgekehrt gilt dies genauso. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt.
Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam. Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt.
Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht. Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft.
Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen. Es sei denn es werden andere gründe angebracht. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt.