Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis. Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich. Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten.
Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird. Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben.
Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten. Sie beträgt in der regel sieben tage. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt. Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht.
Es sei denn es werden andere gründe angebracht. Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Die kündigung in der probezeit.
Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen. Dieses kündigungsschutzgesetz setzt eine betriebszugehörigkeit von mindestens sechs monaten voraus sowie eine betriebsgröße von in der regel 5 oder 10 mitarbeitern. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam.
Umgekehrt gilt dies genauso. Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen. Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht.