Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Es sei denn es werden andere gründe angebracht. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam.
Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt. Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen. Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht.
Dieses kündigungsschutzgesetz setzt eine betriebszugehörigkeit von mindestens sechs monaten voraus sowie eine betriebsgröße von in der regel 5 oder 10 mitarbeitern. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich. Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird.
Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Die kündigung in der probezeit. Sie beträgt in der regel sieben tage. Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft.
Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten. Umgekehrt gilt dies genauso. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis.
Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht. Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen.