
Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht. Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen.
Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich. Sie beträgt in der regel sieben tage.
Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten. Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam. Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt.
Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten. Es sei denn es werden andere gründe angebracht. Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen.
Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt. Umgekehrt gilt dies genauso. Die kündigung in der probezeit. Dieses kündigungsschutzgesetz setzt eine betriebszugehörigkeit von mindestens sechs monaten voraus sowie eine betriebsgröße von in der regel 5 oder 10 mitarbeitern.
Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft. Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis.