Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam. Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt. Umgekehrt gilt dies genauso.
Sie beträgt in der regel sieben tage. Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich.
Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt. Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen. Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen.
Dieses kündigungsschutzgesetz setzt eine betriebszugehörigkeit von mindestens sechs monaten voraus sowie eine betriebsgröße von in der regel 5 oder 10 mitarbeitern. Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen. Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht. Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht.
Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis. Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten. Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich.
Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten. Es sei denn es werden andere gründe angebracht. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt.