Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt. Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten. Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen. Umgekehrt gilt dies genauso.
Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt. Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis.
Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen. Es sei denn es werden andere gründe angebracht. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird.
Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Die kündigung in der probezeit. Dieses kündigungsschutzgesetz setzt eine betriebszugehörigkeit von mindestens sechs monaten voraus sowie eine betriebsgröße von in der regel 5 oder 10 mitarbeitern. Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss.
Sie beträgt in der regel sieben tage. Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam. Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt.
Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht. Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich.