Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen. Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich.
Es sei denn es werden andere gründe angebracht. Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht. Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen.
Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt. Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen. Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten.
Umgekehrt gilt dies genauso. Sie beträgt in der regel sieben tage. Die kündigung in der probezeit. Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht.
Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam. Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen.
Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht.