
Kündigungsschutz betriebsratsvorsitzender. Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen kündigungsschutz. Für gewählte ordentliche betriebsratsmitglieder gilt der besondere kündigungsschutz ab beginn ihrer amtszeit bis zum ende ihrer amtszeit plus zwölf monate. Nach dem willen des gesetzgebers sollen betriebsräte ihre aufgaben frei und unabhängig ausüben können ohne ständige furcht vor dem rauswurf. Erst ein jahr nach ihrer beendigung kann er wieder wie ein gewöhnlicher arbeitnehmer gekündigt werden nachwirkender kündigungsschutz.
Der kündigungsschutz eines betriebsrates endet nicht automatisch mit dem auslaufen seiner amtszeit. Nach ablauf des nachwirkenden kündigungsschutzes von einem jahr dann bei vorliegen eines berechtigten kündigungsgrundes auch gekündigt werden. Die befristung eines arbeitsvertrages wird nicht dadurch unwirksam dass der arbeitnehmer in den betriebsrat gewählt wird. Der besondere kündigungsschutz für betriebsratsmitglieder lässt die befristung eines arbeitsvertrages unberührt.
Ein betriebsratsmitglied hat ja ein jahr nachwirkenden kündigungsschutz nach dem austritt aus dem betriebsrat. Befristet eingestellte betriebsratsmitglieder können sich also gegen das auslaufen ihres zeitvertrages nicht mit dem hinweis auf den besonderen kündigungsschutz für betriebsratsmitglieder wehren. Sollte die außerordentliche kündigung aus irgendeinem grunde scheitern ist der arbeitgeber bei einer erfolgreichen amtsenthebung mindestens insoweit ein stück weiter. Der kündigungsschutz gilt für die ersten drei in der einladung oder antragstellung aufgeführten arbeitnehmer.