
Kündigungsschutzklage gewonnen wann muss ich wieder arbeiten. Kündigungsschutzklage nach erhaltener kündigung. 1 jahr lang erhielt ich bereits alg 1. Mir ist schon klar das eine kündigungsschutzklage zum ziel hat wieder in dem betrieb zu arbeiten. Fordert ihr arbeitgeber sie nicht auf zur arbeit zu erscheinen hat er ihnen weiter ihren lohn zu zahlen.
Nachdem die arbeitnehmerin in erster instanz gewonnen hatte ging der arbeitgeber in berufung. Berufung durch den arbeitgeber sind noch abzuwarten. 1 jahr nach der kündigung meines arbeitsplatzes kündigungsschutzklage in 1. Viele arbeitnehmer stehen in ihrem fall natürlich auf den standpunkt dass sie zunächst erstmal nichts machen.
Ein beitrag von alexander bredereck fachanwalt für arbeitsrecht berlin und essen. Ich werde nun die kündigungsschutzklage durchziehen und habe gute chancen sie zu gewinnen. Im rahmen einer kündigungsschutzklage zu einer betriebsbedingten kündigung erfolgt am 22072011 mit sofortiger freistellung die ich in erster instanz gewonnen habe ist mir bereits das protokoll sowie die kurzfassung des urteils zugegangen. Wenn ich diese abfindung annehme entstehen mir nachteile.
Das wird aber beim arbeitsamt schwierig weil die dann sagen dass du freiwillig gegangen bist und dann bekommst du eine sperre beim arbeitsamt. Das würde allerdings bedeuten dass ich wieder an den alten arbeitsplatz zurück muß und natürlich weiter. Instanz wurde gewonnen und ich muss weiterbeschäftigt werden bietet mir mein arbeitgeber eine abfindung an. Sollte die arbeitnehmerin gewinnen müsse sie wieder zur arbeit erscheinen.
Mein anwalt schickte weil der uneinsichtige arbeitgeber kein gespräch führte das schnellurteil per gerichtsvollzieher zur firma mit der aufforderung mitzuteilen wann ich wieder arbeiten darf. Theoretisch müsste ich jetzt in 1 monat alg 2 beantragen denn einen neuen arbeitsplatz konnte ich auch aufgrund des immer noch fehlenden zeugnisses nicht finden. Wenn nicht und du gewinnst musst du wieder dort arbeiten oder ohne abfindung gehen. Die kündigungsschutzklage greift die kündigung an und diese ist unabhängig von der anschlussbeschäftigung entweder wirksam oder unwirksam.
Soetwas habe ich auch erlebt. Doch auch vor dem oberlandesgericht gewann die arbeitnehmerin. Der arbeitgeber muss sie natürlich beschäftigen. So wurde das meinem mann gesagt.