
Kündigungsschutzklage gewonnen wann muss ich wieder arbeiten. Soetwas habe ich auch erlebt. Fordert ihr arbeitgeber sie nicht auf zur arbeit zu erscheinen hat er ihnen weiter ihren lohn zu zahlen. So wurde das meinem mann gesagt. 1 jahr lang erhielt ich bereits alg 1.
Das wird aber beim arbeitsamt schwierig weil die dann sagen dass du freiwillig gegangen bist und dann bekommst du eine sperre beim arbeitsamt. Der kündigungsschutzprozess läuft also ganz normal weiter wobei die neue arbeit des arbeitnehmers nicht bedeutungslos ist da sich hier noch folgeprobleme stellen. Wenn nicht und du gewinnst musst du wieder dort arbeiten oder ohne abfindung gehen. Die kündigungsschutzklage greift die kündigung an und diese ist unabhängig von der anschlussbeschäftigung entweder wirksam oder unwirksam.
Doch auch vor dem oberlandesgericht gewann die arbeitnehmerin. Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten innerhalb. Ich werde nun die kündigungsschutzklage durchziehen und habe gute chancen sie zu gewinnen. 1 jahr nach der kündigung meines arbeitsplatzes kündigungsschutzklage in 1.
Instanz wurde gewonnen und ich muss weiterbeschäftigt werden bietet mir mein arbeitgeber eine abfindung an. Wenn ich diese abfindung annehme entstehen mir nachteile. Im rahmen einer kündigungsschutzklage zu einer betriebsbedingten kündigung erfolgt am 22072011 mit sofortiger freistellung die ich in erster instanz gewonnen habe ist mir bereits das protokoll sowie die kurzfassung des urteils zugegangen. Theoretisch müsste ich jetzt in 1 monat alg 2 beantragen denn einen neuen arbeitsplatz konnte ich auch aufgrund des immer noch fehlenden zeugnisses nicht finden.
Sollte die arbeitnehmerin gewinnen müsse sie wieder zur arbeit erscheinen. Das würde allerdings bedeuten dass ich wieder an den alten arbeitsplatz zurück muß und natürlich weiter. Mir ist schon klar das eine kündigungsschutzklage zum ziel hat wieder in dem betrieb zu arbeiten. Berufung durch den arbeitgeber sind noch abzuwarten.
Viele arbeitnehmer stehen in ihrem fall natürlich auf den standpunkt dass sie zunächst erstmal nichts machen. Nachdem die arbeitnehmerin in erster instanz gewonnen hatte ging der arbeitgeber in berufung. Der arbeitgeber muss sie natürlich beschäftigen. Mein anwalt schickte weil der uneinsichtige arbeitgeber kein gespräch führte das schnellurteil per gerichtsvollzieher zur firma mit der aufforderung mitzuteilen wann ich wieder arbeiten darf.