
Kündigungsschutzklage gewonnen wann muss ich wieder arbeiten. Nachdem die arbeitnehmerin in erster instanz gewonnen hatte ging der arbeitgeber in berufung. 1 jahr nach der kündigung meines arbeitsplatzes kündigungsschutzklage in 1. Instanz wurde gewonnen und ich muss weiterbeschäftigt werden bietet mir mein arbeitgeber eine abfindung an. Doch auch vor dem oberlandesgericht gewann die arbeitnehmerin.
Mein anwalt schickte weil der uneinsichtige arbeitgeber kein gespräch führte das schnellurteil per gerichtsvollzieher zur firma mit der aufforderung mitzuteilen wann ich wieder arbeiten darf. Viele arbeitnehmer stehen in ihrem fall natürlich auf den standpunkt dass sie zunächst erstmal nichts machen. Der kündigungsschutzprozess läuft also ganz normal weiter wobei die neue arbeit des arbeitnehmers nicht bedeutungslos ist da sich hier noch folgeprobleme stellen. Theoretisch müsste ich jetzt in 1 monat alg 2 beantragen denn einen neuen arbeitsplatz konnte ich auch aufgrund des immer noch fehlenden zeugnisses nicht finden.
Ich werde nun die kündigungsschutzklage durchziehen und habe gute chancen sie zu gewinnen. 1 jahr lang erhielt ich bereits alg 1. Kündigungsschutzklage nach erhaltener kündigung. Das wird aber beim arbeitsamt schwierig weil die dann sagen dass du freiwillig gegangen bist und dann bekommst du eine sperre beim arbeitsamt.
Berufung durch den arbeitgeber sind noch abzuwarten. Wenn nicht und du gewinnst musst du wieder dort arbeiten oder ohne abfindung gehen. Ein beitrag von alexander bredereck fachanwalt für arbeitsrecht berlin und essen. Die kündigungsschutzklage greift die kündigung an und diese ist unabhängig von der anschlussbeschäftigung entweder wirksam oder unwirksam.
Im rahmen einer kündigungsschutzklage zu einer betriebsbedingten kündigung erfolgt am 22072011 mit sofortiger freistellung die ich in erster instanz gewonnen habe ist mir bereits das protokoll sowie die kurzfassung des urteils zugegangen. Der arbeitgeber muss sie natürlich beschäftigen. Soetwas habe ich auch erlebt. Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten innerhalb.
So wurde das meinem mann gesagt. Das würde allerdings bedeuten dass ich wieder an den alten arbeitsplatz zurück muß und natürlich weiter. Sollte die arbeitnehmerin gewinnen müsse sie wieder zur arbeit erscheinen. Wenn ich diese abfindung annehme entstehen mir nachteile.