Kündigungsschutzklage gewonnen wann muss ich wieder arbeiten. Im rahmen einer kündigungsschutzklage zu einer betriebsbedingten kündigung erfolgt am 22072011 mit sofortiger freistellung die ich in erster instanz gewonnen habe ist mir bereits das protokoll sowie die kurzfassung des urteils zugegangen. Mir ist schon klar das eine kündigungsschutzklage zum ziel hat wieder in dem betrieb zu arbeiten. Der kündigungsschutzprozess läuft also ganz normal weiter wobei die neue arbeit des arbeitnehmers nicht bedeutungslos ist da sich hier noch folgeprobleme stellen. Nachdem die arbeitnehmerin in erster instanz gewonnen hatte ging der arbeitgeber in berufung.
Instanz wurde gewonnen und ich muss weiterbeschäftigt werden bietet mir mein arbeitgeber eine abfindung an. Mein anwalt schickte weil der uneinsichtige arbeitgeber kein gespräch führte das schnellurteil per gerichtsvollzieher zur firma mit der aufforderung mitzuteilen wann ich wieder arbeiten darf. Die urteilsbegründung sowie die frist zum einreichen einer evtl. Fordert ihr arbeitgeber sie nicht auf zur arbeit zu erscheinen hat er ihnen weiter ihren lohn zu zahlen.
So wurde das meinem mann gesagt. Ich werde nun die kündigungsschutzklage durchziehen und habe gute chancen sie zu gewinnen. Kündigungsschutzklage nach erhaltener kündigung. Das würde allerdings bedeuten dass ich wieder an den alten arbeitsplatz zurück muß und natürlich weiter.
Das wird aber beim arbeitsamt schwierig weil die dann sagen dass du freiwillig gegangen bist und dann bekommst du eine sperre beim arbeitsamt. Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten innerhalb. Soetwas habe ich auch erlebt. Wenn nicht und du gewinnst musst du wieder dort arbeiten oder ohne abfindung gehen.
Ein beitrag von alexander bredereck fachanwalt für arbeitsrecht berlin und essen. 1 jahr lang erhielt ich bereits alg 1. Viele arbeitnehmer stehen in ihrem fall natürlich auf den standpunkt dass sie zunächst erstmal nichts machen. Sollte die arbeitnehmerin gewinnen müsse sie wieder zur arbeit erscheinen.
Berufung durch den arbeitgeber sind noch abzuwarten. Theoretisch müsste ich jetzt in 1 monat alg 2 beantragen denn einen neuen arbeitsplatz konnte ich auch aufgrund des immer noch fehlenden zeugnisses nicht finden. Der arbeitgeber muss sie natürlich beschäftigen. Wenn ich diese abfindung annehme entstehen mir nachteile.