
Kündigungsschutzklage gewonnen wann muss ich wieder arbeiten. Ich werde nun die kündigungsschutzklage durchziehen und habe gute chancen sie zu gewinnen. Der kündigungsschutzprozess läuft also ganz normal weiter wobei die neue arbeit des arbeitnehmers nicht bedeutungslos ist da sich hier noch folgeprobleme stellen. Fordert ihr arbeitgeber sie nicht auf zur arbeit zu erscheinen hat er ihnen weiter ihren lohn zu zahlen. Ein beitrag von alexander bredereck fachanwalt für arbeitsrecht berlin und essen.
Sollte die arbeitnehmerin gewinnen müsse sie wieder zur arbeit erscheinen. Nachdem die arbeitnehmerin in erster instanz gewonnen hatte ging der arbeitgeber in berufung. Das wird aber beim arbeitsamt schwierig weil die dann sagen dass du freiwillig gegangen bist und dann bekommst du eine sperre beim arbeitsamt. Theoretisch müsste ich jetzt in 1 monat alg 2 beantragen denn einen neuen arbeitsplatz konnte ich auch aufgrund des immer noch fehlenden zeugnisses nicht finden.
Die urteilsbegründung sowie die frist zum einreichen einer evtl. Viele arbeitnehmer stehen in ihrem fall natürlich auf den standpunkt dass sie zunächst erstmal nichts machen. Instanz wurde gewonnen und ich muss weiterbeschäftigt werden bietet mir mein arbeitgeber eine abfindung an. So wurde das meinem mann gesagt.
Soetwas habe ich auch erlebt. Muss der arbeitnehmer jetzt zurück zur arbeit. Doch auch vor dem oberlandesgericht gewann die arbeitnehmerin. 1 jahr lang erhielt ich bereits alg 1.
Wenn ich diese abfindung annehme entstehen mir nachteile. Der arbeitgeber muss sie natürlich beschäftigen. Mir ist schon klar das eine kündigungsschutzklage zum ziel hat wieder in dem betrieb zu arbeiten. Mein anwalt schickte weil der uneinsichtige arbeitgeber kein gespräch führte das schnellurteil per gerichtsvollzieher zur firma mit der aufforderung mitzuteilen wann ich wieder arbeiten darf.
Das würde allerdings bedeuten dass ich wieder an den alten arbeitsplatz zurück muß und natürlich weiter. Kündigungsschutzklage nach erhaltener kündigung. Im rahmen einer kündigungsschutzklage zu einer betriebsbedingten kündigung erfolgt am 22072011 mit sofortiger freistellung die ich in erster instanz gewonnen habe ist mir bereits das protokoll sowie die kurzfassung des urteils zugegangen. Wenn nicht und du gewinnst musst du wieder dort arbeiten oder ohne abfindung gehen.