Nun meint mein arbeitgeber aber ich müsste im monat 161 stunden leisten weil der monat mehr als 4 wochen hätte. Bisher bin ich davon ausgegangen das die wochenstunden mit 4 multipliziert werden also 150 stunden. Das arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich die außerordentliche von der ordentlichen kündigung. kündigung angestelltenvertrag
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