Kündigung ausbildungsplatz vor beginn. Sie müssen dies selbstverständlich nicht tun. Wer auf nummer sicher gehen will unterschreibt bei der ersten zusage gleich einen ausbildungsvertrag. Du rufst an oder schickst eine mail. Die kündigung muss in schriftform erfolgen.
Hallo ich habe vor etwa zwei monaten einen ausbildungsvertrag zur ausbildung als groß und außenhandelskauffrau unterschrieben. Kündigung des ausbildungsplatzes in der probezeit sehr geehrter frauherr name hiermit möchte ich meinen mit ihrem unternehmen am xxxxxxxx geschlossenen ausbildungsvertrag zum beruf eintragen im rahmen der gesetzlichen frist von 14 tagen zum xxxxxxxx kündigen. An das unternehmen schicken. Haben sie sich entschlossen die ausbildungsstelle vor beginn zu kündigen so teilen sie dies im ausbildungsbetrieb telefonisch mit.
Es sind nur die allgemeine formalien zu beachten. Solange du noch keinen ausbildungsvertrag unterschrieben hast ist das sowieso kein problem. Die kündigung des ausbildungsvertrages kann jederzeit ausgesprochen werden und bedarf keiner frist22 abs. Kündigungsgründe brauchen nicht genannt werden.
Ist der vertrag schon unterschrieben schick eine schriftliche kündigung. Bei der ihk ist alles eingetragen ich muss nur noch meine bankverbindung etc. Sehr geehrte damen und herren hiermit kündige ich den ausbildungsvertrag den ich am xxxxxx mit ihnen geschlossen habe unter einhaltung der vertraglich vereinbarten frist von vier wochen zum xxxxxx. Kündigung meines ausbildungsvertrages sehr geehrter frau herr xx oder.
Kündigung vor ausbildungsbeginn das bundesarbeitsgericht hat diese gesetzlich nicht direkt geregelte frage dahingehend entschieden dass ein berufsausbildungsvertrag bereits vor beginn der berufsausbildung ohne einhaltung von fristen von beiden seiten gekündigt werden kann wenn die parteien keine abweichende regelung vereinbart haben. Etwas anderes gilt für den fall dass die parteien eine abweichende regelung im ausbildungsvertrag getroffen haben und sich der ausschluss der kündigung vor beginn der ausbildung auch nicht aus den konkreten umständen etwa abreden zwischen den vertragsparteien oder ein ersichtliches gemeinsames interesse an der durchführung zumindest eines teiles der probezeit ergibt.