Kündigung ausbildungsverhältnis krankheit. Während einer krankheit kann ein auszubildender gekündigt werden. Wer krank ist kann gekündigt werden. In diesem fall ist eine kündigung natürlich möglich. Solange der auszubildende nicht bei der ihk abgemeldet wurde gilt er weiter als auszubildender so dass auch die entstehenden kosten zum beispiel für die prüfung vom betrieb weiter getragen werden müssen.
Für eine kündigung muss der arbeitgeber also triftige gründe vorbringen nicht nur für eine außerordentliche kündigung auch für eine ordentliche. Wenn die krankheit jedoch nur vorgetäuscht ist dann ist auch eine kündigung möglich. Diese triftigen gründe gibt es. Die kündigung ist unwirksam wenn die ihr zu grunde liegenden tatsachen dem zur kündigung berechtigten länger als zwei wochen bekannt sind.
Personalrats vor ausspruch der kündigung 102 betrvg bzw. Was chef und mitarbeiter bei kündigung wegen krankheit wissen müssen. Die kündigung eines ausbildungsverhältnisses muss der ihk vom ausbildungsbetrieb sofort mitgeteilt werden gem. Kündigung des ausbildungsvertrags prinzipiell kann das ausbildungsverhältnis auch gekündigt werden.
Das ausbildungsverhältnis kann vom arbeitgeber somit nach der probezeit nur aus wichtigem grund außerordentlich gekündigt werden. Das heißt die krankheit des auszubildenden verhindert nicht dass eine kündigung aus anderem grund zum beispiel verhaltensbedingte kündigung wegen unentschuldigtem fehlen in der berufsschule wirksam wird. In diesem zusammenhang gibt es allerdings vier einfache vorgaben an die sich der arbeitgeber halten muss. Dabei ist zu unterscheiden ob die kündigung vor ausbildungsbeginn während der probezeit oder danach erfolgen soll.
Kündigt der minderjährige auszubildende so benötigt er die vorherige einwilligung des gesetzlichen vertreters. Die fehlzeiten die der arbeitgeber als kündigungsgrund angab reichten jedoch nicht für einen wichtigen grund aus. Außerordentliche kündigung beachten besonderer kündigungsschutz auch im ausbildungsverhältnis hat der ausbildende wie im arbeitsrecht folgende besondere kündigungsschutzvorschriften zu beachten.