Kündigung durch arbeitgeber in der probezeit sperrzeit. 3 satz 1 bgb mit verkürzter kündigungsfrist kündigen. Sehr geehrter fragesteller zu ihrer anfrage nehme ich wie folgt stellung. Nur eine rechtmäßige kündigung schützt vor sperrzeit. Da ihnen ihr arbeitgeber gekündigt hat weil er mit ihrer arbeitsleistung nicht zufrieden war tragen sie keine verantwortung für die kündigung.
Die außerordentliche kündigung ist während der probezeit immer möglich wie im gesamten arbeitsverhältnis auch. So ist zum beispiel eine kündigung aus diskriminierenden gründen oder zur sogenannten unzeit unwirksam. Eine arbeitgeberseitige kündigung löst eine sperrfrist nur aus wenn es sich um eine fristlose kündigung handelt. Sperrfrist wegen arbeitgeber kündigung in der probezeit.
Dass der arbeitgeber mit ihrer leistung nicht zufrieden ist stellt kein arbeitsvertragswidriges verhalten ihrerseits dar und kann ihnen deshalb nicht vorgeworfen werden. Wenn man selber während einer probezeit dem arbeitgeber gegegenüber die kündigung ausspricht hat das genauso eine sperrung beim arbeitsamt zur folge wie während eines unbefristeten. Ordentlich kann der arbeitgeber und arbeitnehmer ebenfalls kündigen es sei denn es besteht besonderer kündigungsschutz auf seiten des arbeitnehmers zb. Bei kündigung durch den arbeitgeber in der probezeit gibt es keine sperrzeit solange der arbeitgeber nicht durch schuldhaftes verhalten diebstahl ständige verspätungen usw dazu beigetragen hat.
Hiernach tritt die sperrfrist auch in den fällen ein in denen der arbeitnehmer das beschäftigungsverhältnis gelöst hat oder durch vertragswidriges verhalten anlass zur lösung gegeben hat. Woelkchen90 am 15102010 um 1324 uhr ums kurz zu fassen meine freundin hat vor kurzem in nem callcenter angefangen ist noch in der probezeit und schon jetzt depressiv war sie schon vorher ganz schlimm weil sie da sozusagen der mülleimer der kunden ist 8 std am tag nur vollgemotzt wird.