Kündigung durch den arbeitnehmer in der elternzeit. Der härtere fall liegt vor wenn nach der elternzeit durch den arbeitgeber gekündigt wird. Diesem vorhaben schiebt der gesetzgeber keinen riegel vor. Der arbeitgeber kann eine kündigung nach der elternzeit erst aussprechen wenn der arbeitnehmer wieder im betrieb ist. Hält der arbeitnehmer diese kündigungsfrist nicht ein wird seine kündigung nicht zum ende der elternzeit wirksam.
Einer kündigung von seiten des arbeitnehmers steht hingegen auch während der elternzeit nichts im weg. Eine kündigung in der elternzeit durch den arbeitnehmer ist hingegen erlaubt. Wann ist die kündigung nach der elternzeit durch den arbeitgeber möglich. Nach 19 kündigung zum ende der elternzeit gilt aber auch für den arbeitnehmer eine besondere regelung zur kündigungsfrist.
Der arbeitnehmer oder die arbeitnehmerin kann das arbeitsverhältnis zum ende der elternzeit nur unter einhaltung einer kündigungsfrist von drei monaten schriftlich am besten per einscheiben kündigen. Für viele stellt sich nach der geburt die frage ob und wann man wieder in den beruf zurückkehren möchte. Enthält der arbeitsvertrag oder ein einschlägiger tarifvertrag keine sonderregelungen kann ein arbeitsverhältnis durch den arbeitnehmer ordentlich mit einer frist von vier wochen zum 15. Ohne belang ist diese regelung für den abschluss eines nicht fristgebundenen aufhebungsvertrags.
Für den fall dass der arbeitnehmer nicht teilzeit arbeitet sondern komplett von der arbeit freigestellt ist kann der arbeitgeber durch ausdrückliche erklärung den erholungsurlaub der dem arbeitnehmer zusteht für jeden vollen kalendermonat der elternzeit um ein zwölftel kürzen. Je nach konstellation sind jedoch sonderregelungen zu beachten. Sie wirkt dann vielmehr erst zum nächsten danach liegenden termin. Der gesetzgeber gibt angehenden müttern aber auch vätern besonderen rechtsschutz im bezug auf kündigung.
Eine kündigung in der elternzeit durch den arbeitgeber ist in der regel nicht wirksam da in dieser phase kündigungsschutz besteht. Es müssen keine gründe für die kündigung vor ablauf der elternzeit angeführt werden. Während der elternzeit gelten für kündigungen des arbeitnehmers zunächst die normalen arbeitsrechtlichen vorgaben. Sie als arbeitnehmer sind innerhalb der elternzeit vor kündigungen durch den arbeitgeber geschützt und genießen kündigungsschutz.
Erfolgt eine kündigung in der elternzeit durch den arbeitnehmer steht dem meist nichts im wege.