Kündigung durch den arbeitnehmer in der elternzeit. Ohne belang ist diese regelung für den abschluss eines nicht fristgebundenen aufhebungsvertrags. In allen anderen fällen entsteht der gewohnte urlaubsanspruch. Hält der arbeitnehmer diese kündigungsfrist nicht ein wird seine kündigung nicht zum ende der elternzeit wirksam. Eine kündigung in der elternzeit durch den arbeitnehmer ist hingegen erlaubt.
Diesem vorhaben schiebt der gesetzgeber keinen riegel vor. Eine kündigung in der elternzeit durch den arbeitgeber ist in der regel nicht wirksam da in dieser phase kündigungsschutz besteht. Der arbeitgeber kann eine kündigung nach der elternzeit erst aussprechen wenn der arbeitnehmer wieder im betrieb ist. Einer kündigung von seiten des arbeitnehmers steht hingegen auch während der elternzeit nichts im weg.
Kündigung während der elternzeit durch den arbeitnehmer strebt der arbeitnehmer von sich aus eine kündigung während der elternzeit an so hat er die möglichkeit das arbeitsverhältnis zum ende der elternzeit unter einhaltung der kündigungsfrist von drei monaten zu beenden. Der gesetzgeber gibt angehenden müttern aber auch vätern besonderen rechtsschutz im bezug auf kündigung. Sie wirkt dann vielmehr erst zum nächsten danach liegenden termin. Für viele stellt sich nach der geburt die frage ob und wann man wieder in den beruf zurückkehren möchte.
Wann ist die kündigung nach der elternzeit durch den arbeitgeber möglich. Der härtere fall liegt vor wenn nach der elternzeit durch den arbeitgeber gekündigt wird. Nach 19 kündigung zum ende der elternzeit gilt aber auch für den arbeitnehmer eine besondere regelung zur kündigungsfrist. Es müssen keine gründe für die kündigung vor ablauf der elternzeit angeführt werden.
Der arbeitnehmer oder die arbeitnehmerin kann das arbeitsverhältnis zum ende der elternzeit nur unter einhaltung einer kündigungsfrist von drei monaten schriftlich am besten per einscheiben kündigen. Erfolgt eine kündigung in der elternzeit durch den arbeitnehmer steht dem meist nichts im wege. Für den fall dass der arbeitnehmer nicht teilzeit arbeitet sondern komplett von der arbeit freigestellt ist kann der arbeitgeber durch ausdrückliche erklärung den erholungsurlaub der dem arbeitnehmer zusteht für jeden vollen kalendermonat der elternzeit um ein zwölftel kürzen. Enthält der arbeitsvertrag oder ein einschlägiger tarifvertrag keine sonderregelungen kann ein arbeitsverhältnis durch den arbeitnehmer ordentlich mit einer frist von vier wochen zum 15.
Je nach konstellation sind jedoch sonderregelungen zu beachten.