Kündigung innerhalb der probezeit bei schwangerschaft. Selbst wenn die kündigung vor der feststellung der schwangerschaft ausgesprochen wurde kann noch innerhalb von zwei wochen der kündigungsschutz greifen indem die schwangere gegenüber dem arbeitgeber ihre schwangerschaft bekannt gibt. Die rechtlichen bestimmungen zum kündigungsschutz betreffen viele arbeitnehmer und nicht nur werdende mütter. Schwangere sind in der probezeit trotzdem vor einer kündigung geschützt. Kündigungsschutz bei schwangerschaft in der probezeit.
Demzufolge ist eine kündigung bei vorliegender schwangerschaft nicht erlaubt da ein spezieller kündigungsschutz greift. Aus gutem grund sind werdende mütter im arbeitsrecht besonders geschützt. Das gilt insbesondere für die kündigung von schwangeren die der gesetzgeber möglichst verhindern will. 9 des mutterschutzgesetzes muschg enthält ein kündigungsverbot für kündigungen durch den arbeitgeber und gilt auch während der probezeit.
Für den fall dass ein unbefristetes arbeitsverhältnis mit sechsmonatiger probezeit vereinbart wurde können sie unbesorgt sein. Sicherheitshalber sollte dennoch innerhalb der zwei wochen nach dem zugang der kündigung dem arbeitgeber nochmals die schwangerschaft schriftlich angezeigt werden ansonsten besteht die gefahr dass der arbeitgeber behauptet dass er von einer schwangerschaft nichts wusste. Schwangerschaft in der probezeit. Innerhalb des arbeitsrechtes gibt es jedoch bestimmte personengruppen welche als besonders schützenswert gelten und denen deshalb sonderrechte eingeräumt werden.
Kündigt er ohne dass er von der schwangerschaft weiß dann wird die kündigung rückwirkend unwirksam wenn die schwangere innerhalb von 2 wochen nach zugang der kündigung ihre schwangerschaft dem arbeitgeber mitteilt. Das gleiche gilt für einen zeitraum von vier monaten nach der entbindung. Eine kündigung in der schwangerschaft während der probezeit darf ebenfalls nicht ausgesprochen werden. Den kündigungsgrund kann die jeweils andere partei von den arbeitsgerichten auf seine wirksamkeit hin überprüfen lassen.
Zwar greift in der probezeit eigentlich nicht das kündigungsschutzgesetz. Die schwangerschaft im arbeitsrecht. Das gilt wenn man länger als sechs monate im unternehmen beschäftigt ist.