Kündigung innerhalb der probezeit bei schwangerschaft. Das gilt wenn man länger als sechs monate im unternehmen beschäftigt ist. Das gilt insbesondere für die kündigung von schwangeren die der gesetzgeber möglichst verhindern will. Wir geben ihnen einen überblick über die wichtigsten gesetzlichen vorschriften. Die schwangerschaft im arbeitsrecht.
Zwar greift in der probezeit eigentlich nicht das kündigungsschutzgesetz. Aus gutem grund sind werdende mütter im arbeitsrecht besonders geschützt. Das gleiche gilt für einen zeitraum von vier monaten nach der entbindung. Die rechtlichen bestimmungen zum kündigungsschutz betreffen viele arbeitnehmer und nicht nur werdende mütter.
Eine kündigung in der schwangerschaft während der probezeit darf ebenfalls nicht ausgesprochen werden. Sicherheitshalber sollte dennoch innerhalb der zwei wochen nach dem zugang der kündigung dem arbeitgeber nochmals die schwangerschaft schriftlich angezeigt werden ansonsten besteht die gefahr dass der arbeitgeber behauptet dass er von einer schwangerschaft nichts wusste. Schwangere sind in der probezeit trotzdem vor einer kündigung geschützt. Den kündigungsgrund kann die jeweils andere partei von den arbeitsgerichten auf seine wirksamkeit hin überprüfen lassen.
Eine kündigung während schwangerschaft in der probezeit besteht ist nicht rechtens kündigungsschutz wird also regelmäßig nicht auf die ersten sechs beschäftigungsmonate angewendet. Wer einen unbefristeten arbeitsvertrag hat ist als arbeitnehmer in einem gewissen rahmen vor kündigung geschützt. Für den fall dass ein unbefristetes arbeitsverhältnis mit sechsmonatiger probezeit vereinbart wurde können sie unbesorgt sein. Innerhalb des arbeitsrechtes gibt es jedoch bestimmte personengruppen welche als besonders schützenswert gelten und denen deshalb sonderrechte eingeräumt werden.
Kündigt er ohne dass er von der schwangerschaft weiß dann wird die kündigung rückwirkend unwirksam wenn die schwangere innerhalb von 2 wochen nach zugang der kündigung ihre schwangerschaft dem arbeitgeber mitteilt. Demzufolge ist eine kündigung bei vorliegender schwangerschaft nicht erlaubt da ein spezieller kündigungsschutz greift. Schwangerschaft in der probezeit.