Kündigung innerhalb der probezeit bei schwangerschaft. Aus gutem grund sind werdende mütter im arbeitsrecht besonders geschützt. Schwangere sind in der probezeit trotzdem vor einer kündigung geschützt. Zwar greift in der probezeit eigentlich nicht das kündigungsschutzgesetz. Kündigt er ohne dass er von der schwangerschaft weiß dann wird die kündigung rückwirkend unwirksam wenn die schwangere innerhalb von 2 wochen nach zugang der kündigung ihre schwangerschaft dem arbeitgeber mitteilt.
Eine kündigung während schwangerschaft in der probezeit besteht ist nicht rechtens kündigungsschutz wird also regelmäßig nicht auf die ersten sechs beschäftigungsmonate angewendet. Auch in der probezeit muss bei einer wirksamen außerordentlichen kündigung ein wichtiger grund vorliegen und die kündigung innerhalb von zwei wochen ab kenntnis dieses grundes ergehen. Die rechtlichen bestimmungen zum kündigungsschutz betreffen viele arbeitnehmer und nicht nur werdende mütter. Das gilt wenn man länger als sechs monate im unternehmen beschäftigt ist.
Demzufolge ist eine kündigung bei vorliegender schwangerschaft nicht erlaubt da ein spezieller kündigungsschutz greift. 9 des mutterschutzgesetzes muschg enthält ein kündigungsverbot für kündigungen durch den arbeitgeber und gilt auch während der probezeit. Innerhalb des arbeitsrechtes gibt es jedoch bestimmte personengruppen welche als besonders schützenswert gelten und denen deshalb sonderrechte eingeräumt werden. Schwangerschaft in der probezeit.
Wer einen unbefristeten arbeitsvertrag hat ist als arbeitnehmer in einem gewissen rahmen vor kündigung geschützt. Den kündigungsgrund kann die jeweils andere partei von den arbeitsgerichten auf seine wirksamkeit hin überprüfen lassen. Selbst wenn die kündigung vor der feststellung der schwangerschaft ausgesprochen wurde kann noch innerhalb von zwei wochen der kündigungsschutz greifen indem die schwangere gegenüber dem arbeitgeber ihre schwangerschaft bekannt gibt. Für den fall dass ein unbefristetes arbeitsverhältnis mit sechsmonatiger probezeit vereinbart wurde können sie unbesorgt sein.
Das gilt insbesondere für die kündigung von schwangeren die der gesetzgeber möglichst verhindern will. Sicherheitshalber sollte dennoch innerhalb der zwei wochen nach dem zugang der kündigung dem arbeitgeber nochmals die schwangerschaft schriftlich angezeigt werden ansonsten besteht die gefahr dass der arbeitgeber behauptet dass er von einer schwangerschaft nichts wusste. Eine kündigung in der schwangerschaft während der probezeit darf ebenfalls nicht ausgesprochen werden.