Kündigung innerhalb der probezeit bei schwangerschaft. Wer einen unbefristeten arbeitsvertrag hat ist als arbeitnehmer in einem gewissen rahmen vor kündigung geschützt. 9 des mutterschutzgesetzes muschg enthält ein kündigungsverbot für kündigungen durch den arbeitgeber und gilt auch während der probezeit. Schwangerschaft in der probezeit. Innerhalb des arbeitsrechtes gibt es jedoch bestimmte personengruppen welche als besonders schützenswert gelten und denen deshalb sonderrechte eingeräumt werden.
Die schwangerschaft im arbeitsrecht. Zwar greift in der probezeit eigentlich nicht das kündigungsschutzgesetz. Wir geben ihnen einen überblick über die wichtigsten gesetzlichen vorschriften. Kündigt er ohne dass er von der schwangerschaft weiß dann wird die kündigung rückwirkend unwirksam wenn die schwangere innerhalb von 2 wochen nach zugang der kündigung ihre schwangerschaft dem arbeitgeber mitteilt.
Demzufolge ist eine kündigung bei vorliegender schwangerschaft nicht erlaubt da ein spezieller kündigungsschutz greift. Selbst wenn die kündigung vor der feststellung der schwangerschaft ausgesprochen wurde kann noch innerhalb von zwei wochen der kündigungsschutz greifen indem die schwangere gegenüber dem arbeitgeber ihre schwangerschaft bekannt gibt. Für den fall dass ein unbefristetes arbeitsverhältnis mit sechsmonatiger probezeit vereinbart wurde können sie unbesorgt sein. Aus gutem grund sind werdende mütter im arbeitsrecht besonders geschützt.
Kündigungsschutz bei schwangerschaft in der probezeit. Sicherheitshalber sollte dennoch innerhalb der zwei wochen nach dem zugang der kündigung dem arbeitgeber nochmals die schwangerschaft schriftlich angezeigt werden ansonsten besteht die gefahr dass der arbeitgeber behauptet dass er von einer schwangerschaft nichts wusste. Das gilt insbesondere für die kündigung von schwangeren die der gesetzgeber möglichst verhindern will. Schwangere sind in der probezeit trotzdem vor einer kündigung geschützt.
Auch in der probezeit muss bei einer wirksamen außerordentlichen kündigung ein wichtiger grund vorliegen und die kündigung innerhalb von zwei wochen ab kenntnis dieses grundes ergehen. Das gleiche gilt für einen zeitraum von vier monaten nach der entbindung. Den kündigungsgrund kann die jeweils andere partei von den arbeitsgerichten auf seine wirksamkeit hin überprüfen lassen.