Kündigung krankheit arbeitslosengeld. Ein artikel von fachanwalt für arbeitsrecht alexander bredereck berlin und essen. Die hürden für eine personenbedingte kündigung sind sehr hoch besonders bei einer krankheitsbedingten kündigung. Arbeitnehmer fragen sich häufig auch bei einer kündigung im zusammenhang mit einer krankheit ob sie einen anspruch auf abfindung haben. Kündigung wegen krankheit des arbeitnehmers bei verlust des führerscheins bei einem berufskraftfahrer oder einer notwendigen lizenz oder zulassung etc.
Anders als bei der kündigung treffen der arbeitgeber und der arbeitnehmer bei einem aufhebungsvertrag wie der name schon verrät eine vereinbarung über die beendigung des arbeitsverhältnisses. Ihr arbeitgeber muss bereits angedroht haben eine kündigung aus betrieblichen gründen oder personenbedingt auszusprechen wenn sie den aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Die neue geschäftsanweisung der bundesagentur für arbeit bedeutet dass nicht nur bei einem betriebsbedingten sondern auch dann wenn eine personenbedingte wegen krankheit kündigung mit bestimmtheit in aussicht gestellt wurde und daraufhin ein aufhebungsvertrag vereinbart wird nicht unbedingt eine sperre mit dem anspruch auf den bezug des arbeitslosengeldes droht. Oder gekündigte arbeitnehmerinnen einigen sich direkt mit ihren arbeitgebern auf die beendigung oder abwicklung des arbeitsverhältnisses.
Doch das zusammentreffen von krankheit und arbeitslosigkeit kann auch einige fallstricke beinhalten. Das risikoärmste vorgehen wäre vermutlich daß du dich solange krankschreiben läßt wie du nicht arbeiten kannst. Krankheit kann entgegen einer weitläufig verbreiteten meinung unter bestimmten umständen einen kündigungsgrund darstellen. Soziale leistungen wie die entgeltfortzahlung im krankheitsfall das krankengeld oder das alg i federn die finanziellen folgen von krankheit und arbeitslosigkeit zumindest ab.
Die schnellste entscheidung ist nicht immer die beste. B11 al 611 r. Dann hast du auch keinen kontakt zu deiner firma. Es ist unerheblich ob die angedrohte kündigung rechtmäßig gewesen wäre bsg urteil vom 2.
Die kündigung wegen krankheit des arbeitnehmers stellt im grunde keine eigene kündigungsart dar sondern ist lediglich ein unterfall der personenbedingten kündigung gemäß 1 absatz 2 satz 1 kündigungsschutzgesetz kschg.