Kündigung krankheitsbedingt. Zweck der krankheitsbedingten kündigung ist es den arbeitgeber vor unzumutbaren belastungen zu bewahren die dadurch entstehen können dass er dem arbeitnehmer zwar den lohn zahlen muss wegen des entgeltfortzahlungsgesetzes er aber wegen der erkrankung des arbeitnehmers keine arbeitsleistung als gegenleistung bekommt. Das krankheitsbedingte fehlen dieser fähigkeit und eignung ist in vielen fällen vom arbeitnehmer nicht oder nicht mehr steuerbar. Die krankheitsbedingte kündigung wird in aller regel als ordentliche kündigung ausgesprochen. Deshalb entfällt in solchen fällen auch das erfordernis einer abmahnung.
Zum beispiel sind arbeitnehmer meistens im vorteil bei der prognose über die künftige arbeitsunfähigkeit. Einige liegen in der person andere im unternehmen selbst. Ergibt die gesundheitsprognose dass die leistung des arbeitnehmers auch nach der wiederherstellung seiner arbeitsfähigkeit um mindestens ein drittel gemindert bleibt kann der arbeitgeber ebenfalls zur krankheitsbedingten kündigung greifen wenn eine weiterbeschäftigung des arbeitnehmers gemäß interessenabwägung nicht möglich ist. Wenn auch in zukunft weitere krankheitsbedingte ausfälle des arbeitnehmers zu erwarten sind.
Eine vielzahl von anhaltspunkten kann dafür sorgen dass eine krankheitsbedingte kündigung unwirksam ist. Eine kündigung wegen häufiger kurzerkrankungen ist möglich wenn wiederholungsgefahr negative prognose besteht d. Es kann von ihm nicht abgestellt werden. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten kündigung als anlass für eine krankheitsbedingte kündigung kommen in betracht.
Eine kündigung hat viele mögliche ursachen. Aktuelle informationen und tipps wie sie ihre rechte bei einer krankheitsbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen. Wenn der arbeitgeber einem arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigt kommt es darauf an ob der arbeitnehmer dem kündigungsschutzgesetz unterliegt. Die krankheitsbedingte kündigung dient dagegen nicht der bestrafung des arbeitnehmers für vergangene fehlzeiten.
Aber so einfach ist das nicht.