
Kündigung krankheitsbedingt. Wenn auch in zukunft weitere krankheitsbedingte ausfälle des arbeitnehmers zu erwarten sind. Eine vielzahl von anhaltspunkten kann dafür sorgen dass eine krankheitsbedingte kündigung unwirksam ist. Ergibt die gesundheitsprognose dass die leistung des arbeitnehmers auch nach der wiederherstellung seiner arbeitsfähigkeit um mindestens ein drittel gemindert bleibt kann der arbeitgeber ebenfalls zur krankheitsbedingten kündigung greifen wenn eine weiterbeschäftigung des arbeitnehmers gemäß interessenabwägung nicht möglich ist. Deshalb entfällt in solchen fällen auch das erfordernis einer abmahnung.
Die krankheitsbedingte kündigung ist der wichtigste unterfall einer personenbedingten kündigung. Generell gilt dass eine krankheit des arbeitnehmers noch kein kündigungsgrund ist dass aber eine damit verbundene arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden fehlzeiten eine kündigung des arbeitsverhältnisses rechtfertigen können. Zum beispiel sind arbeitnehmer meistens im vorteil bei der prognose über die künftige arbeitsunfähigkeit. Das krankheitsbedingte fehlen dieser fähigkeit und eignung ist in vielen fällen vom arbeitnehmer nicht oder nicht mehr steuerbar.
Aber so einfach ist das nicht. Vor allem dann nicht wenn sie kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz genießen. Die krankheitsbedingte kündigung dient dagegen nicht der bestrafung des arbeitnehmers für vergangene fehlzeiten. Einige liegen in der person andere im unternehmen selbst.
Eine kündigung wegen häufiger kurzerkrankungen ist möglich wenn wiederholungsgefahr negative prognose besteht d. Die krankheitsbedingte kündigung wird in aller regel als ordentliche kündigung ausgesprochen. Zweck der krankheitsbedingten kündigung ist es den arbeitgeber vor unzumutbaren belastungen zu bewahren die dadurch entstehen können dass er dem arbeitnehmer zwar den lohn zahlen muss wegen des entgeltfortzahlungsgesetzes er aber wegen der erkrankung des arbeitnehmers keine arbeitsleistung als gegenleistung bekommt. Es kann von ihm nicht abgestellt werden.
Ist ein arbeitnehmer im durchschnitt der vergangenen drei jahre mehr als sechs wochen pro jahr arbeitsunfähig krank darf das unternehmen darauf schließen dass der arbeitnehmer das auch in zukunft sein wird.