Kündigung krankheitsbedingt. Aber so einfach ist das nicht. Wenn der arbeitgeber einem arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigt kommt es darauf an ob der arbeitnehmer dem kündigungsschutzgesetz unterliegt. Ergibt die gesundheitsprognose dass die leistung des arbeitnehmers auch nach der wiederherstellung seiner arbeitsfähigkeit um mindestens ein drittel gemindert bleibt kann der arbeitgeber ebenfalls zur krankheitsbedingten kündigung greifen wenn eine weiterbeschäftigung des arbeitnehmers gemäß interessenabwägung nicht möglich ist. Wenn auch in zukunft weitere krankheitsbedingte ausfälle des arbeitnehmers zu erwarten sind.
Die krankheitsbedingte kündigung dient dagegen nicht der bestrafung des arbeitnehmers für vergangene fehlzeiten. Eine kündigung wegen häufiger kurzerkrankungen ist möglich wenn wiederholungsgefahr negative prognose besteht d. Das krankheitsbedingte fehlen dieser fähigkeit und eignung ist in vielen fällen vom arbeitnehmer nicht oder nicht mehr steuerbar. Eine kündigung hat viele mögliche ursachen.
Deshalb entfällt in solchen fällen auch das erfordernis einer abmahnung. Ist ein arbeitnehmer im durchschnitt der vergangenen drei jahre mehr als sechs wochen pro jahr arbeitsunfähig krank darf das unternehmen darauf schließen dass der arbeitnehmer das auch in zukunft sein wird. Vor allem dann nicht wenn sie kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz genießen. Eine vielzahl von anhaltspunkten kann dafür sorgen dass eine krankheitsbedingte kündigung unwirksam ist.
Einige liegen in der person andere im unternehmen selbst. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten kündigung als anlass für eine krankheitsbedingte kündigung kommen in betracht. Generell gilt dass eine krankheit des arbeitnehmers noch kein kündigungsgrund ist dass aber eine damit verbundene arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden fehlzeiten eine kündigung des arbeitsverhältnisses rechtfertigen können. Die krankheitsbedingte kündigung ist der wichtigste unterfall einer personenbedingten kündigung.
Zweck der krankheitsbedingten kündigung ist es den arbeitgeber vor unzumutbaren belastungen zu bewahren die dadurch entstehen können dass er dem arbeitnehmer zwar den lohn zahlen muss wegen des entgeltfortzahlungsgesetzes er aber wegen der erkrankung des arbeitnehmers keine arbeitsleistung als gegenleistung bekommt.