Kündigung mietvertrag bgb außerordentlich. 543 außerordentliche fristlose kündigung aus wichtigem grund 1 jede vertragspartei kann das mietverhältnis aus wichtigem grund außerordentlich fristlos kündigen. Eine außerordentliche befristete kündigung ist sowohl für unbefristete mietverhältnisse 573d bgb als auch für zeitmietverträge 575a bgb möglich. 543 abs3 s1 bgb ist die kündigung in den fällen in denen der wichtige grund in der verletzung einer pflicht aus dem mietvertrag besteht erst nach erfolglosem ablauf einer zur abhilfe bestimmten angemessenen frist oder nach erfolgloser abmahnung zulässig. 535 inhalt und hauptpflichten des mietvertrags 536 mietminderung bei sach und rechtsmängeln 536a schadens und aufwendungs ersatzanspruch des mieters wegen eines mangels 536b kenntnis des mieters vom mangel bei vertragsschluss oder annahme 536c während der mietzeit auftretende mängel.
Tod des mieters 573 a abs2 563 563a 564 bgb das mietverhältnis wird mit eintrittsberechtigten personen überlebenden mitmietern oder den erben fortgesetzt. Eine außerordentliche kündigung können die vertragsparteien auch unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfrist gemäß 573 d bgb aussprechen. Der mieter hat hierbei ein wahlrecht wobei sich das setzen einer abhilfefrist empfiehlt wenn ein vertragswidriger zustand. Außerordentliche kündigung wenn der vermieter die erlaubnis zur untervermietung verweigert hat.
544 bgb betrifft mietverträge die über eine längere zeit als 30 jahre abgeschlossen wurden. Insoweit ist zu beachten dass der 573d bgb die außerordentliche befristete kündigung ausschließlich für unbefristete mietverträge und der 575a bgb für zeitmietverträge regelt. Auch diese kündigung muss wie die ordentliche kündigung spätestens am dritten werktag eines kalendermonats bei der anderen vertragspartei sein.