Kündigung per fax ohne unterschrift gültig. Kündigung ohne unterschrift des arbeitgebers ist unwirksam tipps für arbeitnehmer. Bitte beachten sie jedoch dass es sich hierbei lediglich um eine erste einschätzung handeln kann und bereits geringe sachverhaltsabweichungen zu einer anderen beurteilung führen können. übermittlung per telefax computerfax und e mail selbst mit eingescannter unterschrift für nicht rechtsverbindlich. Die kündigung muss im original beim gekündigten vertragspartner ankommen.
Wirksam ist die kündigung aber natürlich nur dann wenn die firma den vertragspartner ausreichend identifizieren kann. Eine eigenhändige unterschrift oder die übermittlung auf papier darf wie gesagt nicht mehr verlangt werden. Ich weiss dass die kündigung ohne unterschrift eigentlich nicht gültig ist. Ein mann kündigt zwei wochen vor fristende seinen mobilfunkvertrag und vergisst das schreiben mit seiner unterschrift zu versehen.
Unwirksamkeit auch bei kündigung per fax e mail sms oder über. Die erfolgsaussicht einer kündigungsschutzklage kann bei einer nicht unterschriebenen kündigungserklärung daher nicht mit der begründung versagt werden die dreiwöchige klagefrist gem. Rechtstipp vom 30122016 8. Aber diese willenserklärung ist eindeutig.
Ob die kündigung im postwege oder auch per e mail und ohne unterschrift rechtlich gültig ist erfährt der verbraucher durch einen blick in den vertrag oder die geschäftsbedingungen des. Aber das ist ja eigentlich selbstverständlich. Der bgh sieht das entscheidende problem darin dass sich. 4 kschg sei versäumt worden.
Eine schriftliche kündigung bedarf der unterschrift. Man sollte also auf jeden fall die kunden nummer angeben sowie namen und adresse und genau mitteilen welchen vertrag man zu welchem zeitpunkt kündigen will. Worauf sie bei e mail und co. Diese unterschrift kann mehrere gründe haben nur einen nicht.
In manchen fällen ist die kündigung nämlich auch ohne unterschrift gültig. Ist die kündigung dennoch gültig. Heute 1707 hat der ag meine frau darauf aufmerksam gemacht mündl dass die kündigung gesetzl. Die unterschrift ist nicht notwendig damit die kündigung wirksam wird.
Ist schriftform vereinbart worden ohne nähere bestimmungen so genügen nur die übermittlung per telefax oder e mail diesem erfordernis.