
Kündigung telekom vertrag bei todesfall. Im mai letzten jahres starb mein vater auf dessen namen der telekom anschluß lief. Neben der bewältigung der trauer müssen organisatorische entscheidungen getroffen und versicherungen und verträge gekündigt werden. Die kündigung wegen im falle des todes erledigen sie am besten direkt hier online. Erfahrungsgemäß sind dies sechs werktage.
Bis dahin wird mindestens die grundgebühr berechnet. Da meine mutter aufgrund ihrer demenz nicht alleine in der wohnung weiterleben kann haben wir uns einige zeit nach dem tod telefonisch bei der telekom informiert ob und wie in so einem fall gekündigt werden kann. Im todesfall kann der festnetzanschluss der verstorbenen person ohne einhalten einer kündigungsfrist jeden tag gekündigt werden. Als erbe können sie im todesfall alle bestehenden verträge des verstorbenen kunden kündigen oder unter ihrem namen weiterführen.
Wenn familienmitglieder oder enge vertraute sterben kommt auf die zurückgebliebenen oftmals eine menge bürokratie zu. Nein das ist nicht richtig. Wir sagen dir was bei einer kündigung bei todesfall zu beachten ist. Der anschluss kann erst gekündigt werden wenn das kündigungsschreiben und die sterbeurkunde bei der telekom eingegangen ist.
Wenn sie bei einem todesfall einen telekom festnetz vertrag übernehmen wollen finden sie hier alle notwendigen informationen zur vertragsübernahme. Todesfälle fallen bei der telekom unter das sonderkündigungsrecht sie können den vertrag des verstorbenen verwandten also jederzeit beenden. Diese verträge laufen weiter viele verträge laufen auch nach dem tod eines angehörigen weiter. Im regelfall lässt sich die beendigung eines vertrags rasch abwickeln hier tritt nämlich das sonderkündigungsrecht in kraft.
Dazu haben wir online formulare vorbereitet. Im regelfall gilt allerdings auch hier eine dreimonatige kündigungsfrist zum monatsende. Dabei ist zu berücksichtigen dass die telekom natürlich eine gewisse vorlaufzeit benötigt um den anschluss stillzulegen. Bei einem todesfall müssen sich die hinterbliebenen früher oder später mit den verträgen des verstorbenen auseinandersetzen.