Kündigung von arbeitnehmern in kleinbetrieben. Der allgemeine kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz gilt in der regel nur dann wenn das arbeitsverhältnis länger als 6 monate bestanden hat und im betrieb mehr als 10 arbeitnehmer tätig sind. Auch in einem kleinbetrieb gilt unter bestimmten voraussetzungen der kündigungsschutz. Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Eine angabe von gründen ist nur bei der kündigung bei auszubildenden vorgesehen.
Abfindung bei kündigung im kleinbetrieb ist selten aber nicht ausgeschlossen. Eine betrieblich veranlaßte kündigung ist etwa dann unwirksam wenn der gekündigte arbeitnehmer wesentlich sozial schutzbedürftiger ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter arbeitnehmer. Viele arbeitnehmer aber auch zahlreiche arbeitgeber wissen nicht dass der arbeitgeber der einen kleinbetrieb unterhält nicht gehalten ist eine kündigung sozial zu rechtfertigen. Allerdings sind auch hier einige rechtliche vorgaben zu beachten insbesondere der sonderkündigungsschutz für bestimmte personengruppen.
Eine angabe der gründe für die kündigung ist nur bei auszubildenden vorgesehen wenn sich diese nicht mehr in probezeit befinden. Dass arbeitnehmer n eingestellt wurde um alt arbeitnehmer b zu ersetzen ändert daran nichts. Gerade dieser wird in zukunft noch mehr bedeutung gewinnen. Dies bedeutet jedoch nicht dass sie arbeitnehmern in kleinbetrieben mit 10 oder weniger mitarbeitern frei kündigen dürfen.
Zum einen müssen sie die übergangsvorschriften im kschg beachten und zum anderen hat die rechtsprechung neben dem gesetzlichen besonderen kündigungsschutz einen allgemeinen kündigungsschutz auch in kleinbetrieben entwickelt. Dann spricht alles dafür dass hier der arbeitgeber bei ausspruch der kündigung das gebotene maß an sozialer rücksichtnahme außer acht gelassen und die belange des betroffenen arbeitnehmers in treuwidriger weise unberücksichtigt gelassen hat. Bei der fristlosen kündigung aus wichtigem grund von sonstigen arbeitnehmern muss der arbeitgeber dem kündigenden den kündigungsgrund auf dessen verlangen allerdings unverzüglich schriftlich mitteilen. Kündigung und kündigungsschutz die kündigung ist die häufigste art ein arbeitsverhältnis zu beenden.
In betrieben in denen das kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt anwendbar ist kann grundsätzlich jedem arbeitnehmer gekündigt werden. Er wurde nach dem 01012004 eingestellt und genießt damit keinen bestandsschutz. Insgesamt verbleiben 8 arbeitnehmer im betrieb die alle keinen kündigungsschutz mehr genießen.