Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet. Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15. Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat.
In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen. Grund dafür ist die annahme dass eine kündigung den wirtschaftlich schwächeren abhängigen arbeitnehmer meist härter trifft als den arbeitgeber.
Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15. Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. Für den arbeitgeber gilt teilweise eine längere gesetzliche kündigungsfrist.
Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren.