
Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen. Lediglich für die kündigung durch den arbeitgeber verlängert sich die kündigungsfrist bei längerer betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers. Für den arbeitgeber gilt teilweise eine längere gesetzliche kündigungsfrist. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet.
Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Grund dafür ist die annahme dass eine kündigung den wirtschaftlich schwächeren abhängigen arbeitnehmer meist härter trifft als den arbeitgeber. Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen. Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese.
Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15. Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten.
Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein.