Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind.
In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15. Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15. Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat.
Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren. Für den arbeitgeber gilt teilweise eine längere gesetzliche kündigungsfrist. Oder zum ende eines kalendermonats.
Grund dafür ist die annahme dass eine kündigung den wirtschaftlich schwächeren abhängigen arbeitnehmer meist härter trifft als den arbeitgeber. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen.