
Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15. Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Für den arbeitgeber gilt teilweise eine längere gesetzliche kündigungsfrist.
Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren.
Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen. Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet.
Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird.