Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen. Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15. Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese.
Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Grund dafür ist die annahme dass eine kündigung den wirtschaftlich schwächeren abhängigen arbeitnehmer meist härter trifft als den arbeitgeber.
Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird.
Lediglich für die kündigung durch den arbeitgeber verlängert sich die kündigungsfrist bei längerer betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten.