Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Grund dafür ist die annahme dass eine kündigung den wirtschaftlich schwächeren abhängigen arbeitnehmer meist härter trifft als den arbeitgeber. Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet.
Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind. Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird.
Für den arbeitgeber gilt teilweise eine längere gesetzliche kündigungsfrist. Lediglich für die kündigung durch den arbeitgeber verlängert sich die kündigungsfrist bei längerer betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren. Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen.
Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen. Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15.