Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren. Grund dafür ist die annahme dass eine kündigung den wirtschaftlich schwächeren abhängigen arbeitnehmer meist härter trifft als den arbeitgeber. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen. Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag.
Für den arbeitgeber gilt teilweise eine längere gesetzliche kündigungsfrist. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet. Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten.
Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese. Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind. Lediglich für die kündigung durch den arbeitgeber verlängert sich die kündigungsfrist bei längerer betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers.
Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein.