Kündigungsfrist mietvertrag gewerbe. Grundlage einer möglichen kündigung durch den vermieter ist zunächst die vereinbarung zur kündigungsfrist im mietvertrag. Die kündigungsfrist beim gewerbemietvertrag beträgt nicht 3 monate wie bei der kündigungsfrist im wohnungsmietrecht sondern wenigstens sechs und maximal neun monate. Bei dem abschluss des mietvertrags für gewerblich genutzte räume sind jedoch einige besonderheiten zu beachten. Die gesetzliche kündigungsfrist beträgt sowohl für den mieter als auch für den vermieter von gewerberaum sechs monate zum ende eines kalendervierteljahres spätestens am dritten werktag eines kalendervierteljahres zum ablauf des nächsten kalendervierteljahres.
Auch in solchen fällen wo mietverträge nach 544 abs. Die gesetzliche kündigungsfrist gilt wenn die parteien in ausnahmefällen keine andere kündigungsfrist vereinbart haben. Die kündigungsfrist beträgt damit sechs monate abzüglich sogenannter karenztage. Eine kündigung muss dem empfänger also am dritten werktag eines kalendermonats zugehen damit das mietverhältnis zum ende des nächsten kalendervierteljahres beendet werden kann.
2 bgb für die dauer der lebenszeit abgeschlossen wurden kann keine seite ein sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Beim gewerbemietvertrag ist die gesetzliche kündigungsfrist anders geregelt als bei einem mietvertrag über wohnräume. Dort sind gerade im gewerbemietrecht regelmäßig individuelle mietlaufzeiten und kündigungsfristen bestimmt. Mietverträge über geschäftsräume sind in 580 a abs2 bgb geregelt.
Die gesetzliche kündigungsfrist ist die ordentliche kündigungsfrist. Als gewerblicher mieter sollten sie einige gegebenheiten kennen. Sie ist für mieter und vermieter gleich und beträgt im gewerbemietrecht gemäß 580a ii bgb sechs monate zum ende eines kalendervierteljahres. Dies ist der fall wenn dem kündigenden unter berücksichtigung aller umstände und unter abwägung der beiderseitigen interessen die fortsetzung des mietverhältnisses bis zum ablauf des vertrages oder einer kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.