Kündigungsfrist mietvertrag gewerbe. Die gesetzliche kündigungsfrist gilt wenn die parteien in ausnahmefällen keine andere kündigungsfrist vereinbart haben. Bei dem abschluss des mietvertrags für gewerblich genutzte räume sind jedoch einige besonderheiten zu beachten. Mietverträge über geschäftsräume sind in 580 a abs2 bgb geregelt. Grundlage einer möglichen kündigung durch den vermieter ist zunächst die vereinbarung zur kündigungsfrist im mietvertrag.
Die gesetzliche kündigungsfrist ist die ordentliche kündigungsfrist. Anders als bei der vermietung von wohnraum geht der gesetzgeber im gewerbemietrecht nämlich davon aus dass beide vertragsparteien gleich. Beim gewerbemietvertrag ist die gesetzliche kündigungsfrist anders geregelt als bei einem mietvertrag über wohnräume. Eine kündigung muss dem empfänger also am dritten werktag eines kalendermonats zugehen damit das mietverhältnis zum ende des nächsten kalendervierteljahres beendet werden kann.
Auch in solchen fällen wo mietverträge nach 544 abs. Solche mietverträge liegen dann vor wenn zunächst ein kürzerer zeitraum vereinbart wurde die tatsächliche mietdauer daraufhin fortlaufend verlängert wird und die 30 jahres grenze überschritten wird. Die kündigungsfrist beträgt damit sechs monate abzüglich sogenannter karenztage. Die gesetzliche kündigungsfrist beträgt sowohl für den mieter als auch für den vermieter von gewerberaum sechs monate zum ende eines kalendervierteljahres spätestens am dritten werktag eines kalendervierteljahres zum ablauf des nächsten kalendervierteljahres.
Die kündigungsfrist beim gewerbemietvertrag beträgt nicht 3 monate wie bei der kündigungsfrist im wohnungsmietrecht sondern wenigstens sechs und maximal neun monate. Sie ist für mieter und vermieter gleich und beträgt im gewerbemietrecht gemäß 580a ii bgb sechs monate zum ende eines kalendervierteljahres. Kündigungsfristen 1 bei einem mietverhältnis über grundstücke über räume die keine geschäftsräume sind ist die ordentliche kündigung zulässig 1. Bei gewerbe greift kein mieterschutz.