Kündigungsfrist probezeit befristet. Probezeit mittels befristeten arbeitsverhältnisses als alternative zur probezeitvereinbarung bei unbefristeten verträgen können arbeitgeber und beschäftigter das arbeitsverhältnis zunächst auch befristet gestalten. Deshalb sei das feld zur fristangabe in dem zitierten satz leer geblieben. Der zunächst nicht ausgeschöpfte teil der probezeit könne bei einer eventuellen vertragsverlängerung genutzt werden. Je länger jemand in einem unternehmen arbeitet desto länger ist die kündigungsfrist bei einem unbefristeten vertrag.
Kündigungsfristenregelung in einem befristeten arbeitsvertrag spricht für möglichkeit der ordentlichen kündigung. Dann gilt die längere kündigungsfrist auch schon während der probezeit bag urteil vom 23. Probezeit im befristeten arbeitsverhältnis möglich. Wenn der arbeitgeber im arbeitsvertrag die ordentliche kündigung vereinbart dann wird auch fast immer eine probezeit vereinbart.
Die probezeit regelt nur dass das arbeitsverhältnis mit kürzerer ordentlich frist gekündigt werden kann. In der praxis wird jedoch oftmals ein arbeitsverhältnis mit einer probezeit von 6 monaten geschlossen und nach ablauf der zeit eine anschlussbefristung von weiteren 6 monaten vereinbart. Sie haben zwar eine probezeit festgelegt aber dann in der regelung der kündigungsfristen nicht klar ausgeführt dass die längeren kündigungsfristen erst nach ablauf der probezeit gelten sollen. Bei einer ordentlichen kündigung orientiert sich die frist an der dauer der betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers.
Der befristete arbeitsvertrag habe eine ordentliche kündigung nach der probezeit gar nicht möglich machen sollen so lautete das argument des anwalts. Grundsätzlich kann ein befristeter arbeitsvertrag nicht durch eine kündigung beendet werden. Gesetzliche kündigungsfristen beim unbefristeten arbeitsvertrag. Zusätzliche probezeit im befristeten arbeitsverhältnis eine zusätzliche probezeit ist in deutschland grundsätzlich nicht erlaubt.
Das lag hamm hat es sogar für zulässig erachtet dass die probezeit über die befristung hinausgeht lag hamm 31102006 19 sa 111906.