
Kündigungsgründe arbeitgeber probezeit. Sowohl arbeitgeber als auch arbeitnehmer können das arbeitsverhältnis in der probezeit mit einer frist von zwei wochen ohne angabe von gründen kündigen. 3 satz 1 bgb mit verkürzter kündigungsfrist kündigen. Während der probezeit kann eine kündigung ohne grund erfolgen. Der arbeitgeber kann sich während der probezeit einen eindruck verschaffen ob der neu eingestellte arbeitnehmer die fähigkeiten und kompetenzen besitzt um in dem jeweiligen unternehmen erfolgreich zu arbeiten.
Der arbeitgeber muss bei der kündigung in der probezeit trotzdem bestimmte voraussetzungen beachten. Die probezeit ist also eine testphase sowohl für den arbeitgeber als auch für den arbeitnehmer. Wurde eine fristlose kündigung in der probezeit eingereicht weil ein wichtiger grund vorliegt ist es in den meisten fällen ratsam einen rechtsanwalt für arbeitsrecht zu konsultieren. Ob probezeit oder nicht dieser schritt darf nicht vergessen werden vom arbeitgeber wirkt er auch noch so unbedeutend.
So ist zum beispiel eine kündigung aus diskriminierenden gründen oder zur sogenannten unzeit unwirksam. Wenn ein arbeitgeber einem mitarbeiter kündigen will muss er dafür einen grund nennen können wenn der mitarbeiter länger als 6 monate in einem betrieb arbeitet in dem mehr als 10 vollzeitmitarbeiter beschäftigt werden. In der probezeit ist der arbeitgeber nicht zur benennung der kündigungsgründe verpflichtet wenn nicht der betriebsrat so etwas verlangt.