Kündigungsgründe azubi nach der probezeit. Wenn du die probezeit bereits hinter dir hast und keine schwerwiegenden gründe für eine fristlose kündigung vorliegen kann dir dein ausbildungsbetrieb eigentlich nicht kündigen. Kündigung nach der probezeit während des ausbildungsverhältnisses durch den azubi auch der auszubilende kann aus wichtigem grund ohne einhaltung einer kündigungsfrist schriftlich kündigen. Kündigung nach der probezeit kündigung nur aus einem wichtigen grund nach ablauf der probezeit kann ein ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen grund ohne einhalten einer kündigungsfrist gekündigt werden. Sonderregeln gelten auch für auszubildende.
Das berufsbildungsgesetz schreibt eine zwingende mindest probezeit von einem monat und eine maximal probezeit von vier monaten vor. Kündigung von azubis nach der probezeit nur mit wichtigem grund nach der probezeit können sie nach 22 abs2 nr1 das ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem grund und dann ohne einhaltung einer frist kündigen. Kürzere oder längere probezeitvereinbarungen sind unwirksam. Der ausbilder muss dem azubi vor der kündigung eine abmahnung erteilt haben um ihm die chance zur besserung zu geben.
Auch er muss die kündigungsgründe angeben. Wenn er dich aber unbedingt loswerden will kann er dir einen aufhebungsvertrag oder auflösungsvertrag anbieten. Ein auszubildender kann nach der probezeit vom ag nur noch mit wichtigem grund fristlos gekündigt werden. Auch bei ausbildungsverhältnissen können beide seiten den vertrag in der vorgeschriebenen frist erleichtert kündigen.
Der ausbildungsbetrieb ist mit den leistungen in berufsschule und betrieb nicht zufrieden wobei keine arbeitsverweigerung vorliegt. Sind dem ausbilder die gründe bereits mehr als 2 wochen bekannt ist die kündigung ungültig. Der betrieb möchte den personalbestand reduzieren.