Kündigungsgründe mieter. Kündigungsgründe des vermieters. Wenn ein mietverhältnis durch verschulden eines mieters unwiderbringlich zerrüttet ist kann das tatsächlich ein kündigungsgrund sein. Der vertragstreue mieter soll so vor willkürlichen kündigungen und dem verlust seines lebensmittelpunktes geschützt werden. Zahlt der mieter bei einer außerordentlichen kündigung innerhalb von zwei monaten seine rückstände vollständig ist eine fristlose kündigung unwirksam.
Will der vermieter hingegen wegen eigenbedarf oder ähnlichem kündigen ist das schon schwieriger. Das mietrecht verpflichtet den vermieter seine kündigung zu begründen wobei nur bestimmte kündigungsgründe zugelassen sind. Die gesetzlichen kündigungsgründe des vermieters. Kündigungsgründe benötigt der hauptmieter keine.
Weitere kündigungsgründe sind vor allem vertragsverletzungen unter denen sie als mieter auch zu leiden haben können. Mieter muss kündigung nicht begründen. Wenn der mieter vertragstreu ist kann der vermieter dem mieter nur bei vorliegen eines berechtigten interesses kündigen 573 abs. Will der hauptmieter das untermietverhältnis zum 31.
Hat zum beispiel der mieter seine miete nicht gezahlt die wohnung beschädigt oder unberechtigt untervermietet oder mit weitern familienmitgliedern völlig überbelegt verstößt er gegen pflichten die zur kündigung berechtigen können. Als mieter sollen sie nach dem willen des gesetzgebers nämlich selbst beurteilen können ob der vermieter tatsächlich nachvollziehbare gründe für die trennung von ihnen hat. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Einen kündigungs dreizeiler ihres vermieters brauchen sie nicht zu akzeptieren.
Deshalb sollte der vermieter im kündigungsschreiben hilfsweise auch ordentlich kündigen. Paradebeispiele für kündigungsgründe sind mietvertragliche pflichtverletzungen. Haben mieter und vermieter einen unbefristeten mietvertrag abgeschlossen normalfall können mieter diesen mietvertrag ohne angabe von gründen kündigen. Ein kleinerer streit beispielsweise über die einhaltung der hausordnung ist dagegen kein kündigungsgrund.
So begründung in der bundestagsdrucksache 72011 die regelung ist nach herrschender meinung verfassungskonform wenn sie auch im einzelfall zu unangemessenen ergebnissen führen kann. Dann muss der mieter ausziehen wenn die kündigungsfrist abgelaufen ist. Er muss ihnen begründen warum er künftig auf sie verzichten möchte. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor.
Juli beenden muss er spätestens bis zum 3.