Kündigungsgründe mieter. Das mietrecht verpflichtet den vermieter seine kündigung zu begründen wobei nur bestimmte kündigungsgründe zugelassen sind. Das wäre etwa dann der fall wenn der mieter den vermieter schwer beleidigt oder körperlich angegangen hätte. Kündigungsgründe benötigt der hauptmieter keine. Hat zum beispiel der mieter seine miete nicht gezahlt die wohnung beschädigt oder unberechtigt untervermietet oder mit weitern familienmitgliedern völlig überbelegt verstößt er gegen pflichten die zur kündigung berechtigen können.
Mieter muss kündigung nicht begründen. Die gesetzlichen kündigungsgründe des vermieters. Weitere kündigungsgründe sind vor allem vertragsverletzungen unter denen sie als mieter auch zu leiden haben können. So begründung in der bundestagsdrucksache 72011 die regelung ist nach herrschender meinung verfassungskonform wenn sie auch im einzelfall zu unangemessenen ergebnissen führen kann.
Will der hauptmieter das untermietverhältnis zum 31. Ein kleinerer streit beispielsweise über die einhaltung der hausordnung ist dagegen kein kündigungsgrund. Der vertragstreue mieter soll so vor willkürlichen kündigungen und dem verlust seines lebensmittelpunktes geschützt werden. Will der vermieter hingegen wegen eigenbedarf oder ähnlichem kündigen ist das schon schwieriger.
Der mieter muss seine kündigung schriftlich vornehmen braucht diese jedoch nicht zu begründen und hat auch sonst keine weiteren kündigungsvoraussetzungen zu berücksichtigen. Dann muss der mieter ausziehen wenn die kündigungsfrist abgelaufen ist. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Deshalb sollte der vermieter im kündigungsschreiben hilfsweise auch ordentlich kündigen.
Juli beenden muss er spätestens bis zum 3. Als mieter sollen sie nach dem willen des gesetzgebers nämlich selbst beurteilen können ob der vermieter tatsächlich nachvollziehbare gründe für die trennung von ihnen hat. Er muss ihnen begründen warum er künftig auf sie verzichten möchte. Haben mieter und vermieter einen unbefristeten mietvertrag abgeschlossen normalfall können mieter diesen mietvertrag ohne angabe von gründen kündigen.
Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Wenn ein mietverhältnis durch verschulden eines mieters unwiderbringlich zerrüttet ist kann das tatsächlich ein kündigungsgrund sein. Zahlt der mieter bei einer außerordentlichen kündigung innerhalb von zwei monaten seine rückstände vollständig ist eine fristlose kündigung unwirksam. Zum schutz des wohnraummieters kann der vermieter nur bei berechtigtem interesse ordentlich kündigen 573 bgb.
Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten kündigungsgrund.