Kündigungsgründe mieter. Dann muss der mieter ausziehen wenn die kündigungsfrist abgelaufen ist. Die gesetzlichen kündigungsgründe des vermieters. Kündigungsgründe des vermieters. Ein kleinerer streit beispielsweise über die einhaltung der hausordnung ist dagegen kein kündigungsgrund.
Kündigungsgründe benötigt der hauptmieter keine. Wenn ein mietverhältnis durch verschulden eines mieters unwiderbringlich zerrüttet ist kann das tatsächlich ein kündigungsgrund sein. Zahlt der mieter bei einer außerordentlichen kündigung innerhalb von zwei monaten seine rückstände vollständig ist eine fristlose kündigung unwirksam. Er muss ihnen begründen warum er künftig auf sie verzichten möchte.
Das wäre etwa dann der fall wenn der mieter den vermieter schwer beleidigt oder körperlich angegangen hätte. Zum schutz des wohnraummieters kann der vermieter nur bei berechtigtem interesse ordentlich kündigen 573 bgb. Juli beenden muss er spätestens bis zum 3. Der mieter muss seine kündigung schriftlich vornehmen braucht diese jedoch nicht zu begründen und hat auch sonst keine weiteren kündigungsvoraussetzungen zu berücksichtigen.
Will der vermieter hingegen wegen eigenbedarf oder ähnlichem kündigen ist das schon schwieriger. Will der hauptmieter das untermietverhältnis zum 31. Haben mieter und vermieter einen unbefristeten mietvertrag abgeschlossen normalfall können mieter diesen mietvertrag ohne angabe von gründen kündigen. Mieter muss kündigung nicht begründen.
Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Wenn der mieter vertragstreu ist kann der vermieter dem mieter nur bei vorliegen eines berechtigten interesses kündigen 573 abs. So begründung in der bundestagsdrucksache 72011 die regelung ist nach herrschender meinung verfassungskonform wenn sie auch im einzelfall zu unangemessenen ergebnissen führen kann. Deshalb sollte der vermieter im kündigungsschreiben hilfsweise auch ordentlich kündigen.
Weitere kündigungsgründe sind vor allem vertragsverletzungen unter denen sie als mieter auch zu leiden haben können. Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten kündigungsgrund. Das mietrecht verpflichtet den vermieter seine kündigung zu begründen wobei nur bestimmte kündigungsgründe zugelassen sind. Hat zum beispiel der mieter seine miete nicht gezahlt die wohnung beschädigt oder unberechtigt untervermietet oder mit weitern familienmitgliedern völlig überbelegt verstößt er gegen pflichten die zur kündigung berechtigen können.
Paradebeispiele für kündigungsgründe sind mietvertragliche pflichtverletzungen.