Kündigungsgründe mieter. Kündigungsgründe des vermieters. Wenn der mieter vertragstreu ist kann der vermieter dem mieter nur bei vorliegen eines berechtigten interesses kündigen 573 abs. Zahlt der mieter bei einer außerordentlichen kündigung innerhalb von zwei monaten seine rückstände vollständig ist eine fristlose kündigung unwirksam. Juli beenden muss er spätestens bis zum 3.
Das wäre etwa dann der fall wenn der mieter den vermieter schwer beleidigt oder körperlich angegangen hätte. Ein kleinerer streit beispielsweise über die einhaltung der hausordnung ist dagegen kein kündigungsgrund. Der mieter muss seine kündigung schriftlich vornehmen braucht diese jedoch nicht zu begründen und hat auch sonst keine weiteren kündigungsvoraussetzungen zu berücksichtigen. Weitere kündigungsgründe sind vor allem vertragsverletzungen unter denen sie als mieter auch zu leiden haben können.
Das mietrecht verpflichtet den vermieter seine kündigung zu begründen wobei nur bestimmte kündigungsgründe zugelassen sind. Als mieter sollen sie nach dem willen des gesetzgebers nämlich selbst beurteilen können ob der vermieter tatsächlich nachvollziehbare gründe für die trennung von ihnen hat. Will der vermieter hingegen wegen eigenbedarf oder ähnlichem kündigen ist das schon schwieriger. Kündigungsgründe benötigt der hauptmieter keine.
Hat zum beispiel der mieter seine miete nicht gezahlt die wohnung beschädigt oder unberechtigt untervermietet oder mit weitern familienmitgliedern völlig überbelegt verstößt er gegen pflichten die zur kündigung berechtigen können. Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten kündigungsgrund. Paradebeispiele für kündigungsgründe sind mietvertragliche pflichtverletzungen. Zum schutz des wohnraummieters kann der vermieter nur bei berechtigtem interesse ordentlich kündigen 573 bgb.
Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Er muss ihnen begründen warum er künftig auf sie verzichten möchte. Einen kündigungs dreizeiler ihres vermieters brauchen sie nicht zu akzeptieren. Wenn ein mietverhältnis durch verschulden eines mieters unwiderbringlich zerrüttet ist kann das tatsächlich ein kündigungsgrund sein.
So begründung in der bundestagsdrucksache 72011 die regelung ist nach herrschender meinung verfassungskonform wenn sie auch im einzelfall zu unangemessenen ergebnissen führen kann. Dann muss der mieter ausziehen wenn die kündigungsfrist abgelaufen ist. Will der hauptmieter das untermietverhältnis zum 31. Mieter muss kündigung nicht begründen.
Haben mieter und vermieter einen unbefristeten mietvertrag abgeschlossen normalfall können mieter diesen mietvertrag ohne angabe von gründen kündigen.