Kündigungsgründe vermieter. Der vertragstreue mieter soll so vor willkürlichen kündigungen und dem verlust seines lebensmittelpunktes geschützt werden. Grundvoraussetzung ist ein sogenanntes berechtigtes interesse des vermieters an der vornahme der kündigung. 1 3 bgb gesetzlich anerkannten kündigungsgründe enthält. Was sie als vermieter in so einem fall beachten müssen und welche kündigungsgründe zulässig sind erfahren sie in diesem artikel.
Kündigungsgründe des vermieters zum schutz des wohnraummieters kann der vermieter nur bei berechtigtem interesse ordentlich kündigen 573 bgb. Der gesetzgeber hat deshalb den kündigungsgrund eigenbedarf vorgesehen. Während ein mieter jederzeit grundlos kündigen kann ist es für den vermieter deutlich schwerer einen unerwünschten mieter aus der wohnung zu bekommen. Ob eigenbedarf oder zahlungsverzug.
So können vermieter ein mietverhältnis beenden. Der vermieter darf nicht kündigen um durch die neuvermietung mehr miete zu erzielen 573 abs. Vermieter kündigung nur mit begründung. Demgemäß ist die vermieter kündigung nur dann rechtswirksam wenn sie einen der drei in 573 bgb abs.
Keine kündigungsgründe des vermieters sind. Wer als vermieter die fristlose kündigung schreibt sollte die kündigungsgründe sorgfältig formulieren. Manchmal sehen vermieter sich gezwungen ein mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Detailfragen wie die erheblichkeit der vertragsverletzung die dauer oder die zumutbarkeit entscheiden über das rechtliche schicksal der kündigung.
Da den richtern in einem rechtsstreit ein protokoll nicht genügt müssen die zeugen auch vor gericht aussagen können. Denken sie daran wenn sie anschuldigungen gegen den mieter vorbringen dass sie zeugen benennen können. Für eine wirksame kündigung kommt es aber immer auf die situation im einzelfall an. Der vermieter hat ein recht seine wohnung zu nutzen.
Vermieterkündigungsgründe sind einzelfallabhängig das gesetz nennt zahlreiche gründe für den vermieter die zu einer kündigung berechtigen können. Kündigungsgründe welche kündigungsgründe zulässig sind.