Kündigungsschutz arbeitnehmer anzahl. Voraussetzung für den kündigungsschutz ist eine bestimmte mindestgröße des betriebs. Es müssen mehr als 10 sein. Arbeitnehmer deren arbeitsverhältnis erst am 01012004 oder später begonnen haben haben daher nur dann kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz wenn im betrieb regelmäßig mehr als 10 arbeitnehmer beschäftigt werden. Betrieb mit 10 arbeitnehmern 6 alt arbeitnehmer und 4 neueingestellte kündigungsschutz bei kündigung eines alt arbeitnehmers für ihn gilt die schwelle 5 kein kündigungsschutz bei kündigung eines neueingestellten für ihn gilt die schwelle 10.
Der betrieb in dem sie beschäftigt sind darf rechnerisch nicht zehn oder weniger arbeitnehmer haben. So wird die beschäftigtenzahl ermittelt. Bis ende 2003 griff der kündigungsschutz erst bei unternehmen mit mehr als fünf mitarbeitern seit anfang 2004 bei mehr als zehn mitarbeitern. Der arbeitnehmer kann entweder das änderungsangebot ablehnen und gegen die änderungskündigung klagen.
Verliert er dann den prozess ist das arbeitsverhältnis beendet. Genau 10 arbeitnehmer reichen nicht aus. Im rahmen der kanzleipraxis werden mir regelmäßig mandate mit der prüfung der wirksamkeit von kündigungen übertragen in denen das problem der anzahl der im unternehmen beschäftigten. Spricht man von einem arbeitnehmer der kündigungsschutz hat so ist damit in aller regel der so genannte allgemeine kündigungsschutz gemeint.
Gilt das kündigungsschutzgesetz nicht kann grundsätzlich jederzeit ordentlich unter einhaltung der geltenden frist gekündigt werden. Das kündigungsschutzgesetz greift nur bei betrieben mit einer bestimmten anzahl von mitarbeitern. Auch während einer probezeit von bis zu 6 monaten hat der arbeitnehmer grundsätzlich noch keinen kündigungsschutz. Gewinnt er hat er einen weiterbeschäftigungsanspruch zu den alten vertragsbedingungen.