Kündigungsschutz Behinderte Kleinbetrieb

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In der arbeitsrechtlichen praxis werden oftmals die formalen anforderungen einer kündigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten unterschätzt.


Kündigungsschutz behinderte kleinbetrieb. In kleinbetrieben mit maximal 10 mitarbeitern gilt das kündigungsschutzgesetz nicht. Grundsätzlich genießt der behinderte. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte beschäftigte haben einen besonderen kündigungsschutz. Von allen diesen bestimmungen weitestgehend ausgenommen sind die kleinbetriebe.

Die 4 neu arbeitnehmer hingegen unterliegen nicht dem kündigungsschutz denn der betriebliche schwellenwert von mehr als 10 arbeitnehmern wurde nicht erreicht. Zudem können auch behinderte menschen mit einem grad der behinderung von zumindest 30 unter den besonderen kündigungsschutz fallen wenn sie den schwerbehinderten gleichgestellt wurden. Eine gleichstellung behinderter menschen erfolgt auf antrag wenn die person aufgrund ihrer körperlichen behinderung keine geeignete arbeit findet oder eine vorhandene arbeitsstelle infolge der behinderung. Arbeitnehmer genießen daneben einen allgemeinen kündigungsschutz wenn in dem jeweiligen betrieb der kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz anwendung findet.

Kein kündigungsschutz im kleinbetrieb. Flexibilität zugunsten des arbeitgebers. Der besondere kündigungsschutz nach den 168 175 sgb ix ist ein kernstück des schwerbehindertenrechts teil 3 sgb ix. Den besonderen kündigungsschutz nach 168 sgb ix genießt ein arbeitnehmer nur wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten menschen nach 2 absatz 2 sgb ix handelt schwerbehinderung.

Der arbeitgeber kann daher grundsätzlich ohne angabe von gründen kündigen. Dennoch wird auch hier vor der kündigung die zustimmung des integrationsamts nach 85 sgb ix benötigt. Kündigungsschutz genießen allerdings nur die 6 alt arbeitnehmer denn für sie besteht ein bestandsschutz. Informationen zum allgemeinen kündigungsschutz sonderkündigungsschutz und unkündbarkeit von fachanwalt für arbeitsrecht dr.

Viele arbeitgeber haben daher die lockerung des kündigungsschutzes verlangt um flexibler agieren und reagieren zu können. Seit dem 01012004 besteht allgemeiner kündigungsschutz erst bei mehr als 10 arbeitnehmern im betrieb.

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