Kündigungsschutz betriebsrat kandidat. Betriebsräte haben wie grundsätzlich alle anderen arbeitnehmer auch zunächst einmal den allgemeinen kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz. Der sonderkündigungsschutz greift ab dem zeitpunkt ab dem ein arbeitnehmer offiziell als kandidat nominiert ist und ein wahlvorstand besteht der die betriebsratswahl durchführt. Als beginn ihrer tätigkeit wird dabei die bekanntgabe des wahlergebnisses angesehen. Ist in einem betrieb bereits ein betriebsrat vorhanden beginnt die amtszeit des neuen betriebsrats mit dem ende der amtszeit des alten.
Der besondere kündigungsschutz von betriebsratsmitgliedern beginnt mit der aufnahme ihrer tätigkeit als betriebsrat und endet mit dem ablauf ihrer amtszeit. Ein kandidat der bevorstehenden jav wahl steht bereits auf der wahlvorschlags liste ist noch in der probezeit. Die amtszeit des betriebsrats endet jedoch grundsätzlich vier jahre nach ihrem beginn. Die jav wahl findet in der kommenden woche statt.