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Kündigungsschutz betriebsrat kandidat. Als beginn ihrer tätigkeit wird dabei die bekanntgabe des wahlergebnisses angesehen. Für gewählte ordentliche betriebsratsmitglieder gilt der besondere kündigungsschutz ab beginn ihrer amtszeit bis zum ende ihrer amtszeit plus zwölf monate. Ist in einem betrieb bereits ein betriebsrat vorhanden beginnt die amtszeit des neuen betriebsrats mit dem ende der amtszeit des alten. Der sonderkündigungsschutz greift ab dem zeitpunkt ab dem ein arbeitnehmer offiziell als kandidat nominiert ist und ein wahlvorstand besteht der die betriebsratswahl durchführt.
Die amtszeit des betriebsrats endet jedoch grundsätzlich vier jahre nach ihrem beginn. Der schutz soll verhindern dass arbeitgeber einen kandidaten verhindern indem sie dem mitarbeiter aus einem vorgeschobenen grund kündigen. Der besondere kündigungsschutz von betriebsratsmitgliedern beginnt mit der aufnahme ihrer tätigkeit als betriebsrat und endet mit dem ablauf ihrer amtszeit. Ein kandidat der bevorstehenden jav wahl steht bereits auf der wahlvorschlags liste ist noch in der probezeit.