Kündigungsschutz betriebsrat kandidat. Der sonderkündigungsschutz greift ab dem zeitpunkt ab dem ein arbeitnehmer offiziell als kandidat nominiert ist und ein wahlvorstand besteht der die betriebsratswahl durchführt. Betriebsräte haben wie grundsätzlich alle anderen arbeitnehmer auch zunächst einmal den allgemeinen kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz. Der schutz soll verhindern dass arbeitgeber einen kandidaten verhindern indem sie dem mitarbeiter aus einem vorgeschobenen grund kündigen. Ist in einem betrieb bereits ein betriebsrat vorhanden beginnt die amtszeit des neuen betriebsrats mit dem ende der amtszeit des alten.
Für gewählte ordentliche betriebsratsmitglieder gilt der besondere kündigungsschutz ab beginn ihrer amtszeit bis zum ende ihrer amtszeit plus zwölf monate. Die amtszeit des betriebsrats endet jedoch grundsätzlich vier jahre nach ihrem beginn. Gilt für diesen kandidaten auch der erweiterte kündigungsschutz oder kann der ag das ausbildungsverhältnis mit bezug auf die probezeit beenden. Ein kandidat der bevorstehenden jav wahl steht bereits auf der wahlvorschlags liste ist noch in der probezeit.