
Kündigungsschutz betriebsrat kandidat. Der sonderkündigungsschutz greift ab dem zeitpunkt ab dem ein arbeitnehmer offiziell als kandidat nominiert ist und ein wahlvorstand besteht der die betriebsratswahl durchführt. Der besondere kündigungsschutz von betriebsratsmitgliedern beginnt mit der aufnahme ihrer tätigkeit als betriebsrat und endet mit dem ablauf ihrer amtszeit. Ein kandidat der bevorstehenden jav wahl steht bereits auf der wahlvorschlags liste ist noch in der probezeit. Gilt für diesen kandidaten auch der erweiterte kündigungsschutz oder kann der ag das ausbildungsverhältnis mit bezug auf die probezeit beenden.
Als beginn ihrer tätigkeit wird dabei die bekanntgabe des wahlergebnisses angesehen. Für gewählte ordentliche betriebsratsmitglieder gilt der besondere kündigungsschutz ab beginn ihrer amtszeit bis zum ende ihrer amtszeit plus zwölf monate. Betriebsräte haben wie grundsätzlich alle anderen arbeitnehmer auch zunächst einmal den allgemeinen kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz. Ist in einem betrieb bereits ein betriebsrat vorhanden beginnt die amtszeit des neuen betriebsrats mit dem ende der amtszeit des alten.