Kündigungsschutzgesetz 10. Auf 10 kschg verweisen folgende vorschriften. Für mitarbeiter die schon vor dem 31122003 beschäftigt waren gelten ggfs. Abfindungshöhe nach 10 kündigungsschutzgesetz. Der schwellenwert bis zu dem betriebe dem kündigungsschutzgesetz nicht unterliegen wurde von 5 arbeitnehmern auf 10 arbeitnehmer heraufgesetzt.
2 die höhe der abfindung beträgt 05 monatsverdienste für jedes jahr des bestehens des arbeitsverhältnisses. Ausnahmeregeln da zum damaligen zeitpunkt der schwellenwert noch 5 arbeitnehmer betrug und nach der erhöhung des schwellenwertes diesen arbeitnehmern ein gewisser bestandschutz gewährt. Das deutsche kündigungsschutzgesetz kschg ist ein gesetz der bundesrepublik deutschland das die im zivilrecht grundsätzlich bestehende kündigungsfreiheit von verträgen mit einer längeren laufzeit dauerschuldverhältnissen zugunsten des arbeitnehmers bei der beendigung von arbeitsverhältnissen auf sozial gerechtfertigte kündigungen beschränkt siehe auch kündigungsschutz. Dies bedeutet das kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich erst wenn im betrieb mehr als 10 mitarbeiter beschäftigt sind.
Bei der anhörung vor einer verdachtskündigung muss der arbeitgeber nicht ausdrücklich sagen dass er eine verantwortung des arbeitnehmers in betracht zieht. Das kündigungsschutzgesetz ist seit 112004 in betrieben mit mehr als 10 arbeitnehmern anwendbar. 2 hat der arbeitnehmer das fünfzigste lebensjahr vollendet und hat das arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn jahre bestanden so ist ein betrag bis zu fünfzehn monatsverdiensten hat der arbeitnehmer das fünfundfünfzigste lebensjahr vollendet und hat. Bei der ermittlung der dauer des arbeitsverhältnisses ist ein zeitraum von mehr als sechs monaten auf ein volles jahr aufzurunden.
Kündigungsschutzgesetz kschg allgemeiner kündigungsschutz 1a abfindungsanspruch bei betriebsbedingter kündigung 13 außerordentliche sittenwidrige und sonstige kündigungen betriebsverfassungsgesetz betrvg mitwirkung und mitbestimmung der arbeitnehmer wirtschaftliche angelegenheiten betriebsänderungen 113.