
Kündigungsschutzgesetz 10. Auf 10 kschg verweisen folgende vorschriften. Das deutsche kündigungsschutzgesetz kschg ist ein gesetz der bundesrepublik deutschland das die im zivilrecht grundsätzlich bestehende kündigungsfreiheit von verträgen mit einer längeren laufzeit dauerschuldverhältnissen zugunsten des arbeitnehmers bei der beendigung von arbeitsverhältnissen auf sozial gerechtfertigte kündigungen beschränkt siehe auch kündigungsschutz. Zivilprozessordnung zpo zwangsvollstreckung zwangsvollstreckung wegen geldforderungen zwangsvollstreckung in das bewegliche vermögen zwangsvollstreckung. 2 hat der arbeitnehmer das fünfzigste lebensjahr vollendet und hat das arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn jahre bestanden so ist ein betrag bis zu fünfzehn monatsverdiensten hat der arbeitnehmer das fünfundfünfzigste lebensjahr vollendet und hat.
Dies bedeutet das kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich erst wenn im betrieb mehr als 10 mitarbeiter beschäftigt sind. Das kündigungsschutzgesetz ist seit 112004 in betrieben mit mehr als 10 arbeitnehmern anwendbar. Für die abfindungshöhe gibt es im deutschen recht einzig im kündigungsschutzgesetz mehr oder weniger verbindliche festlegungen. Der schwellenwert bis zu dem betriebe dem kündigungsschutzgesetz nicht unterliegen wurde von 5 arbeitnehmern auf 10 arbeitnehmer heraufgesetzt.
2 die höhe der abfindung beträgt 05 monatsverdienste für jedes jahr des bestehens des arbeitsverhältnisses. Kündigungsschutzgesetz kschg allgemeiner kündigungsschutz 10 höhe der abfindung 13 außerordentliche sittenwidrige und sonstige kündigungen 14 angestellte in leitender stellung redaktionelle querverweise zu 9 kschg. Bei der ermittlung der dauer des arbeitsverhältnisses ist ein zeitraum von mehr als sechs monaten auf ein volles jahr aufzurunden. Ausnahmeregeln da zum damaligen zeitpunkt der schwellenwert noch 5 arbeitnehmer betrug und nach der erhöhung des schwellenwertes diesen arbeitnehmern ein gewisser bestandschutz gewährt.
Bei der anhörung vor einer verdachtskündigung muss der arbeitgeber nicht ausdrücklich sagen dass er eine verantwortung des arbeitnehmers in betracht zieht.