5 ergibt sich das anzuwendende recht nicht aus den absätzen 1 bis 4 so sind die sachvorschriften des staates anzuwenden in dem der bevollmächtigte von seiner vollmacht im einzelfall gebrauch macht gebrauchsort. Zivilsenats des bundesgerichtshofs verschaffen wollen an denen die sozietät beteiligt war finden sie eine entsprechende auswahl unter schwerpunkte. Wenn sie sich einen überblick über diejenigen entscheidungen des ix.