
Mahnung mieter. Auch wenn eine mahnung und auch eine abmahnung nicht immer erforderlich sind sollte der vermieter die mahnung daher trotzdem aussprechen um dem mieter die möglichen folgen vor augen zu führen und durch die ankündigung das mietverhältnis anderenfalls zu kündigen dessen die bereitschaft zur zahlung zu fördern. Das abmahnschreiben fungiert nämlich im mietrecht auch als eine formelle voraussetzung dafür das mietverhältnis fristlos beenden zu können. Oft ebnet sie den weg zu einer kündigung wegen erheblicher vertragsverletzungen. Eine mahnung ist ein schreiben vom vermieter an den mieter in dem der vermieter ein vertragswidriges verhalten anspricht und den mieter zum unterlassen dieses verhaltens auffordert.
Verstößt ein mieter gegen seine aus dem mietvertrag vorgegebenen pflichten kann der vermieter ihn abmahnen. Je mehr abmahnungen ein vermieter also vorweisen kann desto größer sind seine erfolgsaussichten auf eine spätere kündigung. So eine abmahnung sollte vom mieter nicht unterschätzt werden. Wenn sie ihren mieter anrufen anstatt ihm zu schreiben erfahren sie noch am ehesten warum er nicht zahlt.
Mahnung sehr geehrter herr mustermann sie haben es versäumt die miete für den monat februar rechtzeitig zu überweisen. Daher erhalten sie mit diesem schreiben die erste mahnung. Für die meisten mieter ist es ratsam ein gutes verhältnis zu ihrem vermieter zu bewahren. Die mahnung ist eine grundvoraussetzung auch mit ausnahmen für die außerordentliche oder fristlose kündigung eines mietvertrages.
Eine abmahnung wegen mietrückstand kann zur kündigung führen. Um den mieter in verzug zu setzen sollte der vermieter diesen schriftlich anmahnen und in der lage sein den zugang des mahnschreibens beim mieter beweisen zu können etwa zustellung der mahnung durch einen boten. Dieser verpflichtung sind sie nicht nachgekommen. Schließlich sorgt dieser gegen bezahlung der miete dafür dass sie ein dach über dem kopf haben.
Einer mahnung bedarf es dazu nicht.