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Mahnung mieter. Eine mahnung ist ein schreiben vom vermieter an den mieter in dem der vermieter ein vertragswidriges verhalten anspricht und den mieter zum unterlassen dieses verhaltens auffordert. Je mehr abmahnungen ein vermieter also vorweisen kann desto größer sind seine erfolgsaussichten auf eine spätere kündigung. Die mahnung ist eine grundvoraussetzung auch mit ausnahmen für die außerordentliche oder fristlose kündigung eines mietvertrages. Daher erhalten sie mit diesem schreiben die erste mahnung.
Mahnung sehr geehrter herr mustermann sie haben es versäumt die miete für den monat februar rechtzeitig zu überweisen. Schließlich sorgt dieser gegen bezahlung der miete dafür dass sie ein dach über dem kopf haben. Auch wenn eine mahnung und auch eine abmahnung nicht immer erforderlich sind sollte der vermieter die mahnung daher trotzdem aussprechen um dem mieter die möglichen folgen vor augen zu führen und durch die ankündigung das mietverhältnis anderenfalls zu kündigen dessen die bereitschaft zur zahlung zu fördern. So eine abmahnung sollte vom mieter nicht unterschätzt werden.
Oft ebnet sie den weg zu einer kündigung wegen erheblicher vertragsverletzungen. Dieser verpflichtung sind sie nicht nachgekommen. Um den mieter in verzug zu setzen sollte der vermieter diesen schriftlich anmahnen und in der lage sein den zugang des mahnschreibens beim mieter beweisen zu können etwa zustellung der mahnung durch einen boten. Anlässlich dieses gespräches können sie ihm dann.
Wenn sie ihren mieter anrufen anstatt ihm zu schreiben erfahren sie noch am ehesten warum er nicht zahlt. Verstößt ein mieter gegen seine aus dem mietvertrag vorgegebenen pflichten kann der vermieter ihn abmahnen. Einer mahnung bedarf es dazu nicht. Der grund dafür dass der vermieter den mieter gesondert zur betriebskostennachzahlung anmahnen sollte liegt in den teils missverständlichen verzugsvorschriften.
Abmahnen heißt der vermieter fordert seinen mieter unter konkreter nennung des mietvertraglichen verstoßes auf seinen vertrag einzuhalten.