Im unterschied zum unternehmer ist die erteilung einer rechnung durch privatpersonen nicht gesetzlich geregelt. Der aussteller sollte allerdings prüfen ob durch das erstellen der rechnung nicht bereits eine selbständige oder gewerbliche tätigkeit anzunehmen ist. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung.
mahnung privatrechnung