Mahnung rechtsgeschäftsähnliche handlung. Vertretung bedeutet im zivilrecht das rechtsgeschäftliche handeln einer person die als vertreter für eine andere person den vertretenen nach den des bürgerlichen gesetzbuchs bgb tätig wird. Richtlinie 76207ewg des rates vom 9. Richtlinie 77187ewg des rates vom 14.