Mahnung rechtsgeschäftsähnliche handlung. Vertretung bedeutet im zivilrecht das rechtsgeschäftliche handeln einer person die als vertreter für eine andere person den vertretenen nach den des bürgerlichen gesetzbuchs bgb tätig wird. Februar 1977 zur angleichung der rechtsvorschriften der mitgliedstaaten über die wahrung von ansprüchen der arbeitnehmer beim übergang von unternehmen betrieben oder betriebsteilen abl. Wer also beispielsweise mehrere fällige ansprüche gegen denselben schuldner hat muss in seiner mahnung deutlich machen welche forderung gemeint ist.