
Mahnung rechtsgeschäftsähnliche handlung. Richtlinie 76207ewg des rates vom 9. Vertretung bedeutet im zivilrecht das rechtsgeschäftliche handeln einer person die als vertreter für eine andere person den vertretenen nach den des bürgerlichen gesetzbuchs bgb tätig wird. Wer also beispielsweise mehrere fällige ansprüche gegen denselben schuldner hat muss in seiner mahnung deutlich machen welche forderung gemeint ist.