Mahnung rechtsgeschäftsähnliche handlung. Stets muss die mahnung aber die geschuldete und vom gläubiger nun geforderte leistung eindeutig erkennen lassen. Vertretung bedeutet im zivilrecht das rechtsgeschäftliche handeln einer person die als vertreter für eine andere person den vertretenen nach den des bürgerlichen gesetzbuchs bgb tätig wird. Richtlinie 77187ewg des rates vom 14.