Mahnung rechtsgeschäftsähnliche handlung. Vertretung bedeutet im zivilrecht das rechtsgeschäftliche handeln einer person die als vertreter für eine andere person den vertretenen nach den des bürgerlichen gesetzbuchs bgb tätig wird. Februar 1976 zur verwirklichung des grundsatzes der gleichbehandlung von männern und frauen hinsichtlich des zugangs zur beschäftigung zur berufsbildung und zum beruflichen aufstieg sowie in bezug auf die arbeitsbedingungen abl. Wer also beispielsweise mehrere fällige ansprüche gegen denselben schuldner hat muss in seiner mahnung deutlich machen welche forderung gemeint ist.