
Mietvertrag kündigen vermieter. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen. Im gegensatz zu mietern haben es vermieter schwerer wenn sie den mietvertrag kündigen wollen.
Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas schwerwiegendes hat zu schulden kommen lassen. Der mieter hat unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten.
Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit. Auch vermieter haben in bestimmten fällen ein sonderkündigungsrecht beziehungsweise eine erleichterte kündigung für den mietvertrag doch auch hier gibt es strenge gesetzliche vorschriften.