
Mietvertrag kündigen vermieter. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig.
Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas schwerwiegendes hat zu schulden kommen lassen. Im gegensatz zu mietern haben es vermieter schwerer wenn sie den mietvertrag kündigen wollen. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor.
Der mieter hat unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten. Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit.