
Mietvertrag kündigen vermieter. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen. Im gegensatz zu mietern haben es vermieter schwerer wenn sie den mietvertrag kündigen wollen. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas schwerwiegendes hat zu schulden kommen lassen.
Auch vermieter haben in bestimmten fällen ein sonderkündigungsrecht beziehungsweise eine erleichterte kündigung für den mietvertrag doch auch hier gibt es strenge gesetzliche vorschriften. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen.
Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen.