
Mietvertrag kündigen vermieter. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas schwerwiegendes hat zu schulden kommen lassen. Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor.
Auch vermieter haben in bestimmten fällen ein sonderkündigungsrecht beziehungsweise eine erleichterte kündigung für den mietvertrag doch auch hier gibt es strenge gesetzliche vorschriften. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen. Der mieter hat unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig.
Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen.