
Mietvertrag kündigen vermieter. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas schwerwiegendes hat zu schulden kommen lassen. Auch vermieter haben in bestimmten fällen ein sonderkündigungsrecht beziehungsweise eine erleichterte kündigung für den mietvertrag doch auch hier gibt es strenge gesetzliche vorschriften. Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit. Vermieter und mieter können grundsätzlich nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen.
Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen. Im gegensatz zu mietern haben es vermieter schwerer wenn sie den mietvertrag kündigen wollen. Der mieter hat unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten.
Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor.