Mietvertrag kündigen vermieter. Sie brauchen immer einen besonderen grund möchten sie sich vom mieter trennen. Der mieter hat unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten. Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Fristlose kündigungen sind sogar nur möglich wenn sich der mieter etwas schwerwiegendes hat zu schulden kommen lassen.
Im gegensatz zu mietern haben es vermieter schwerer wenn sie den mietvertrag kündigen wollen. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Auch vermieter haben in bestimmten fällen ein sonderkündigungsrecht beziehungsweise eine erleichterte kündigung für den mietvertrag doch auch hier gibt es strenge gesetzliche vorschriften. Für vermieter ist die kündigung eines mietverhältnisses eine schwierige angelegenheit.
Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein.