220 bundesgesetz betreffend die ergänzung des schweizerischen zivilgesetzbuches fünfter teil. Das gesetz räumt in bestimmten fällen mietern bzw. Basis einer zahlungserinnerung sofern sie erforderlich sein sollte ist immer eine ordnungsgemäße rechnung die der gläubiger seinem schuldner aufgestellt hat. mietzins verzug mahnung muster
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