Ansonsten gilt dass alle erwerbsfähigen personen die in einem haushalt zusammenleben und diesen wirtschaftlich gemeinsam betreiben eine bedarfsgemeinschaft bilden. Die basis einer bedarfsgemeinschaft bildet der erwerbsfähige hilfebedürftige antragsteller. Das arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich die außerordentliche von der ordentlichen kündigung. muster arbeitsbescheinigung minijob