Nachtrag zum arbeitsvertrag gehaltserhöhung. Neuer arbeitsvertrag muß nicht sein. Die änderung vom arbeitsvertrag kann nötig werden wenn sich die arbeitsbedingungen verändern. Gängig ist der änderungsvertrag wo genau beziffert ist was geändert wurde nämlich nur das gehalt. Bei neuem könnte falle drin sein wegen neuer probezeit und so.