Nicht fristgerechte kündigung durch arbeitnehmer. Im vorliegenden fall erteilte ein arbeitgeber seinem angestellten eine abmahnung weil dieser seinem arbeitsplatz unentschuldigt ferngeblieben war. Bekanntermaßen muss der arbeitnehmer innerhalb von drei wochen nach erhalt der kündigung klage beim arbeitsgericht auf feststellung erheben dass das arbeitsverhältnis durch die kündigung nicht aufgelöst wurde vgl. Kündigung wegen unentschuldigtem fehlen. Insbesondere arbeitnehmer und mieter von wohnraum werden vor einer sozial ungerechtfertigten oder bei abwägung der beiderseitigen interessen ungerechtfertigt harten kündigung geschützt.
Für die arbeit die er leistet erhält er schließlich einen gewissen betrag quasi als entschädigung für seine mühen. Unter kündigungsschutz versteht man gesetzliche regelungen die die kündigung eines vertrages erschweren oder ausschließen. Die praxis sieht zwar in der regel anders aus aber grundsätzlich darf der arbeitgeber einen arbeitnehmer nicht einseitig freistellen weil der arbeitnehmer einen rechtsanspruch auf arbeit hat. Die außerordentliche kündigung eines arbeitsvertrags ist fast immer fristlos.
Lediglich wenn der arbeitnehmer als unkündbar gilt muss eine kündigungsfrist eingehalten werden. Der fall aus der praxis. Der tägliche gang zur arbeit finanziert so manchem arbeitnehmer seinen lebensunterhalt. Hier vorlage vom fachanwalt für arbeitsrecht erhalten.
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