Ordentliche kündigung arbeitsvertrag arbeitgeber. Kündigt ein arbeitgeber einen arbeitsvertrag unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer fristlosen kündigung die allerdings das letzte mittel ist in der regel mindestens eine schriftliche abmahnung erfordert sowie einer zustimmung durch den betriebsrat bedarf und einer fristgerechten kündigung. Die ordentliche kündigung beendet das arbeitsverhältnis fristgerecht. Ordentliche kündigung durch den arbeitgeber will ein arbeitgeber ordentlich kündigen dann unterliegt er dabei vielfältigen einschränkungen. Die ordentliche kündigung durch den arbeitgeber kann auch dann erfolgen wenn bestimmte in der person des arbeitnehmers selbst liegende gründe dazu führen dass er die arbeitsvertraglich zugesicherte leistung nicht mehr zu erbringen vermag.
Findet das kündigungsschutzgesetz auf das arbeitsverhältnis anwendung muss ein arbeitgeber gründe nachweisen die seine kündigung sozial rechtfertigen. Der arbeitgeber muss vor einer ordentlichen kündigung des betriebsrat informiere und anhören. Er hat der kündigung zugestimmt. Bevor der arbeitgeber eine ordentliche kündigung aussprechen kann muss er prüfen ob es nicht wege gibt das arbeitsverhältnis fortzusetzen zum beispiel eine versetzung.