
Ordentliche kündigung gründe angeben. Bei der kündigung muss der arbeitgeber keinen grund angeben warum er sie kündigt. Dabei muss die kündigung nicht nur schriftlich abgefasst sein sondern auch dem arbeitnehmer zugehen. Dementsprechend kann der arbeitgeber einem mitarbeiter nur aus betriebs verhaltens oder personenbedingten gründen ordentlich kündigen. Sie haben aber ein berechtigtes interesse zu erfahren warum sie gekündigt wurden.
Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Ist das kündigungsschutzgesetz anwendbar muss der arbeitgeber einen kündigungsgrund nachweisen. Durch eine klage gegen die kündigung können sie ihren chef zwingen den grund der kündigung zu benennen. Der nutzen einer schriftliche begründung der arbeitsvertragskündigung ist rechtlich und wirtschaftlich limitiert.
Arbeitnehmer die ordentlich kündigen müssen dabei keine gründe angeben während arbeitgeber gründe vorlegen müssen die diesen schritt rechtfertigen. In der regel müssen arbeitgeber bei einer fristlosen kündigung die kündigungsgründe nicht im kündigungsschreiben angeben. Das geht aber nur in besonderen im gesetz einzeln aufgeführten fällen. Der grund einer ordentlichen kündigung muss daher stets hinterfragt und auf seine zulässigkeit überprüft werden.
Bei einer ordentlichen betriebsbedingten kündigung müssen sie auf verlangen des arbeitnehmers die gründe angeben die zu der getroffenen sozialen auswahl geführt haben 1 absatz 3 satz 1 kündigungsschutzgesetz kschg. Einzige ausnahme sind kleinbetriebe in. Theoretisch muss man keinen grund angeben wenn man es nicht möchteaber wenn man sich nicht mehr wohl fühlt auf der arbeitwürde ich alles deteiliert aufgliedern warum und weswegen ich kündige. Die bedeutung des grundes nach dem kündigungsschutzgesetz im rahmen des kündigungsschutzgesetzes kschg werden an den kündigungsgrund ebenfalls besondere anforderungen gestellt.
Ansonsten ist sie sozial ungerechtfertigt. Auch wenn in dem kündigungsschreiben kein kündigungsgrund angegeben werden muss so muss doch in den weitaus meisten. Ihre kündigung wird in einem solchen fall nicht unwirksam weil sie keinen kündigungsgrund genannt haben. Der erklärende sollte immer die wahren gründe angeben und diese sollten natürlich weder missbräuchlich noch rachebezogen sein.