Wer als gläubiger aus einer gerichts entscheidung in einem anderen eu mitgliedstaat die zwangsvollstreckung betreiben will muss diese erst einmal im vollstreckungsmitgliedstaat für vollstreckbar erklären lassen. So ein preisvergleich ist zwar in jedem fall nötig um die einzelnen angebote entsprechend bewerten zu können bei einem bauvorhaben reicht der preisvergleich alleine aber für eine professionelle beurteilung der angebotenen leistungen bei weitem nicht aus. Selbständige und gründer werden häufig mit fragen rund um steuern und rechnungen konfrontiert.
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