Verhaltensbedingte kündigung arbeitgeber. Und was muss die verhaltensbedingte kündigung für voraussetzungen erfüllen. Kündigungsschreiben die verhaltensbedingte kündigung begründet die ordentliche kündigung eines arbeitnehmers durch den arbeitgeber. Bei jeder kündigung müssen die interessen des arbeitgebers gegen die interessen des arbeitnehmers abgewogen werden. Mit einer verhaltensbedingten kündigung geht häufig ein interessenkonflikt zwischen arbeitnehmer und arbeitgeber einher.
Ohne vorherige ordnungsgemäße abmahnung ist die kündigung unwirksam. Damit ein arbeitgeber die beendigung des arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten gründen anstreben kann hat er dem arbeitnehmer sein schwerwiegendes und vor allem schuldhaftes fehlverhalten nachzuweisen. Dabei muss es sich beim verhalten des arbeitnehmers um steuerbares und ihm vorwerfbares verhalten handeln. Arbeitgeber dürfen nur als letztes mittel zur verhaltensbedingten kündigung greifen.
Eine verhaltensbedingte kündigung ist nur dann rechtswirksam wenn dem eine abmahnung vorausgegangen ist. So kommt es vor dass der arbeitgeber aus einer emotionalen aufregung heraus eine verhaltensbedingte kündigung ausspricht ohne die rechtlichen voraussetzungen für den wirksamen ausspruch einer solchen kündigung im vorfeld sauber geprüft zu haben. Vorher muss er grundsätzlich abmahnen. Vorher muss er grundsätzlich abmahnen.
Doch weitaus häufiger findet man kündigungsfälle die nicht im größeren rahmen in den medien erwähnung fanden. Diese muss sich auf denselben pflichtverstoß beziehen. Spontane verhaltensbedingte kündigungen erweisen sich im kündigungsschutzprozess vor dem arbeitsgericht oft als unwirksam und dann im ergebnis als teuer. Bevor der arbeitgeber eine verhaltensbedingte kündigung aussprechen darf muss er den arbeitnehmer für sein verhalten in der regel abgemahnt haben.
Oft bleibt dem arbeitgeber nach einer unwirksamen verhaltensbedingten kündigung nichts anderes übrig als eine mehr oder weniger hohe abfindung zu akzeptieren.