Verhaltensbedingte kündigung arbeitgeber. Bei jeder kündigung müssen die interessen des arbeitgebers gegen die interessen des arbeitnehmers abgewogen werden. Ungeachtet dessen sollte man als mitarbeiter immer auf sein verhalten achten um die gefürchtete verhaltensbedingte kündigung zu vermeiden. Spontane verhaltensbedingte kündigungen erweisen sich im kündigungsschutzprozess vor dem arbeitsgericht oft als unwirksam und dann im ergebnis als teuer. Eine verhaltensbedingte kündigung liegt vor wenn der arbeitgeber dem arbeitnehmer aufgrund eines verstoßes gegen pflichten aus dem arbeitsverhältnis kündigt.
Diese muss sich auf denselben pflichtverstoß beziehen. So kommt es vor dass der arbeitgeber aus einer emotionalen aufregung heraus eine verhaltensbedingte kündigung ausspricht ohne die rechtlichen voraussetzungen für den wirksamen ausspruch einer solchen kündigung im vorfeld sauber geprüft zu haben. Doch weitaus häufiger findet man kündigungsfälle die nicht im größeren rahmen in den medien erwähnung fanden. Mit einer verhaltensbedingten kündigung geht häufig ein interessenkonflikt zwischen arbeitnehmer und arbeitgeber einher.
Ohne vorherige ordnungsgemäße abmahnung ist die kündigung unwirksam. Und was muss die verhaltensbedingte kündigung für voraussetzungen erfüllen. Arbeitgeber dürfen nur als letztes mittel zur verhaltensbedingten kündigung greifen. Lesen sie hier was eine verhaltensbedingte kündigung ist und wie sie ihre rechte bei einer verhaltensbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen.
Kündigungsschreiben die verhaltensbedingte kündigung begründet die ordentliche kündigung eines arbeitnehmers durch den arbeitgeber. Oft bleibt dem arbeitgeber nach einer unwirksamen verhaltensbedingten kündigung nichts anderes übrig als eine mehr oder weniger hohe abfindung zu akzeptieren. Erfolgt die verhaltensbedingte kündigung ohne abmahnung ist dies nur dann zulässig wenn ein gravierendes fehlverhalten vorliegt. Damit ein arbeitgeber die beendigung des arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten gründen anstreben kann hat er dem arbeitnehmer sein schwerwiegendes und vor allem schuldhaftes fehlverhalten nachzuweisen.
Bevor der arbeitgeber eine verhaltensbedingte kündigung aussprechen darf muss er den arbeitnehmer für sein verhalten in der regel abgemahnt haben.