Verhaltensbedingte kündigung arbeitgeber. Damit ein arbeitgeber die beendigung des arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten gründen anstreben kann hat er dem arbeitnehmer sein schwerwiegendes und vor allem schuldhaftes fehlverhalten nachzuweisen. Vorher muss er grundsätzlich abmahnen. Eine verhaltensbedingte kündigung ist nur dann rechtswirksam wenn dem eine abmahnung vorausgegangen ist. Lesen sie hier was eine verhaltensbedingte kündigung ist und wie sie ihre rechte bei einer verhaltensbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen.
Vorher muss er grundsätzlich abmahnen. Ungeachtet dessen sollte man als mitarbeiter immer auf sein verhalten achten um die gefürchtete verhaltensbedingte kündigung zu vermeiden. Oft bleibt dem arbeitgeber nach einer unwirksamen verhaltensbedingten kündigung nichts anderes übrig als eine mehr oder weniger hohe abfindung zu akzeptieren. Diese muss sich auf denselben pflichtverstoß beziehen.
So kommt es vor dass der arbeitgeber aus einer emotionalen aufregung heraus eine verhaltensbedingte kündigung ausspricht ohne die rechtlichen voraussetzungen für den wirksamen ausspruch einer solchen kündigung im vorfeld sauber geprüft zu haben. Bevor der arbeitgeber eine verhaltensbedingte kündigung aussprechen darf muss er den arbeitnehmer für sein verhalten in der regel abgemahnt haben. Spontane verhaltensbedingte kündigungen erweisen sich im kündigungsschutzprozess vor dem arbeitsgericht oft als unwirksam und dann im ergebnis als teuer. Eine verhaltensbedingte kündigung liegt vor wenn der arbeitgeber dem arbeitnehmer aufgrund eines verstoßes gegen pflichten aus dem arbeitsverhältnis kündigt.
Doch weitaus häufiger findet man kündigungsfälle die nicht im größeren rahmen in den medien erwähnung fanden. Erfolgt die verhaltensbedingte kündigung ohne abmahnung ist dies nur dann zulässig wenn ein gravierendes fehlverhalten vorliegt. Arbeitgeber dürfen nur als letztes mittel zur verhaltensbedingten kündigung greifen. Kündigungsschreiben die verhaltensbedingte kündigung begründet die ordentliche kündigung eines arbeitnehmers durch den arbeitgeber.
Bei jeder kündigung müssen die interessen des arbeitgebers gegen die interessen des arbeitnehmers abgewogen werden.